Öffentlicher Dienst Gehalt

Im öffentlichen Dienst wird das Gehalt der Beschäftigten durch Tarifverträge geregelt. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter die Entgeltgruppe, die Entgeltstufe sowie die Ebene der Anstellung, sei es auf Bundesebene, Länderebene oder kommunaler Ebene.

Aktualisiert: Februar 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

Ein bunt gemischtes Team, das sich sehr gut ergänzt und eine Vielfalt von Themen abdeckt, da jeder Einzelne sich mit seinem Wissen sowie seiner Erfahrung einbringt. Die Experten für HR und mehr.

Wie sind die Gehaltsstrukturen im öffentlichen Dienst?

Die Gehaltsstrukturen im öffentlichen Dienst sind durch klare Faktoren geprägt, die das Gehalt von Angestellten und Beamten gleichermaßen beeinflussen. Drei entscheidende Faktoren spielen dabei eine Rolle: 

  • Ebene der Anstellung
  • Entgeltgruppe
  • Entgeltstufe

Die genannten Faktoren gelten sowohl für Angestellte als auch für Beamte im öffentlichen Dienst. Beide Gruppen werden in die entsprechenden Entgeltgruppen eingruppiert, und ihre Gehaltsentwicklung orientiert sich an den festgelegten Strukturen.

 

Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst

Es gibt mehrere Tarifverträge, je nachdem, ob eine Beschäftigung beim Bund, bei den Kommunen, bei den Bundesländern oder in einer bestimmten Sparte stattfindet.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD-Bund)

Gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst beim Bund. Dazu zählen beispielsweise:

  • Bundesbehörden
  • Bundesverwaltung
  • Bundeswehr
  • Bundespolizei
  • Ministerien
  • Andere Einrichtungen des Bundes

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD-VKA)

Gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen. Dazu zählen Beschäftigte bei:

  • Städten
  • Gemeinden
  • Landkreisen
  • Sonstige Einrichtungen der Kommunen

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Dazu zählen Beschäftigte bei:

  • Landesministerien
  • Landesbehörden
  • Sonstige Einrichtungen der Länder

Spartenspezifische Tarifverträge

Für gewisse Berufsgruppen gibt es spartenspezifische Tarifverträge. Diese gibt es für:

  • Sozial- und Erziehungsdienst
  • Verwaltung
  • Versorgungsbetriebe
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • Sparkassen
  • Flughäfen
  • Entsorgung

Die Entgeltgruppen

Im öffentlichen Dienst werden die Beschäftigten in insgesamt 15 Gehaltsgruppen eingeteilt, wobei einige Gruppen zusätzliche Unterteilungen aufweisen. Die Zuordnung zu diesen Gruppen erfolgt in Abhängigkeit vom Bildungsgrad der Mitarbeitenden. 

  • Gruppe 1-4: Für An- und Ungelernte
  • Gruppe 5-8, 5-9a: Mindestens 3-jährige Ausbildung
  • Gruppe 9b, 9-12: Fachhochschulstudium oder Bachelor
  • Gruppe 13-15: wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

Die Entgeltstufen

Die Berufserfahrung wird im Entgelt über die Entgeltstufen berücksichtigt. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt die Entgeltstufe. Insgesamt gibt es die Stufen 1-6, wobei es bei der Entgeltgruppe 1 nur die Stufen 2-6 gibt:

  • Stufe 1: keine einschlägige Berufserfahrung
  • Stufe 2: nach einem Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3: nach zwei Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4: nach drei Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5: nach vier Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6: nach fünf Jahren in Stufe 5

Entgelttabelle TVöD-Bund 2024 (in Euro pro Monat)

Die Tabellenwerte dienen nur als Beispiel und können von den tatsächlichen Werten abweichen. Es ist wichtig, die offiziellen Veröffentlichungen und Dokumente der zuständigen Tarifvertragsparteien für genaue und aktuelle Informationen zu überprüfen.

Entgelttabelle TVöD-VKA 2024

Die genauen Entgelttabellen können sich je nach Bundesland und Kommune unterscheiden. Hier ist ein allgemeines Beispiel für die Entgelttabelle des TVöD-VKA (Stand: 2024) für die Entgeltgruppen 1 bis 4:

Entgelttabelle TV-L 2024

Die Entgelttabelle für den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) ist umfangreich und kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Hier ist eine vereinfachte Beispiel-Tabelle für die Entgeltgruppen 5 bis 9a im TV-L (Stand: 2024):

Gibt es im öffentlichen Dienst ein 13. Gehalt?

Im öffentlichen Dienst heißt es nicht 13. Gehalt, sondern Jahressonderzahlung. Diese wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Der Anspruch besteht für jeden, der am 1.12. eines Jahres in einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ist.

Bemessen wird die Jahressonderzahlung anhand des durchschnittlichen Entgelts der Monate Juli, August und September. Im Jahr 2023 beliefen sich die Jahressonderzahlungen auf:

Für Beschäftigte nach TVöD (VKA):

  • Entgeltgruppe 1-8: 84,51%
  • Entgeltgruppe 9a-12: 70,28%
  • Entgeltgruppe 13-15: 51,78%

Für Beschäftigte nach TVöD (Bund):

  • Entgeltgruppe 1-8: 90%
  • Entgeltgruppe 9a-12: 80%
  • Entgeltgruppe 13-15: 60%

Für Beschäftigte nach TV-L:

  • Entgeltgruppe 1-4: 87,43%
  • Entgeltgruppe 5-8: 88,14%
  • Entgeltgruppe 9a-11: 74,35%
  • Entgeltgruppe 12-13: 46,47%
  • Entgeltgruppe 14-15: 32,53%

Öffentlicher Dienst Gehalt 2024

Im Jahr 2024 ergeben sich im öffentlichen Dienst Änderungen beim Gehalt für Beschäftigte nach den Tarifverträgen TVöD und TV-L.

Ab März 2024 steigt das Entgelt für Beschäftigte nach TVöD um einen Sockelbetrag von 200€. Zusätzlich dazu wird eine Erhöhung von 5,5% auf das Tabellenentgelt gewährt. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu verbessern und den allgemeinen Gehaltsstand zu erhöhen.

Für Beschäftigte nach TV-L wird ab November 2024 das Entgelt um einen Sockelbetrag von 200€ angehoben. Zusätzlich dazu erfolgt ab Februar 2025 eine Erhöhung von 5,5% auf das Tabellenentgelt. Diese Gehaltssteigerungen sollen die finanzielle Situation der Angestellten im öffentlichen Dienst verbessern und die Tarifverhandlungen widerspiegeln.

Diese Änderungen können je nach Bundesland und individuellen Arbeitsbedingungen variieren. Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen der Tarifverträge sowie die offiziellen Mitteilungen der Tarifvertragsparteien zu prüfen, um aktuelle und genaue Informationen zu erhalten.

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.