FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu allen givve® Produkten.

Sie besitzen eine givve® Bezahlkarte für Asylbewerber? Informationen finden Sie auf dieser Seite. Behördenkunden/Administratoren der Bezahlkarte erhalten zusätzlich zu unseren FAQs Unterstützung durch unseren Chatbot

Belegkontrolle

Kriterien Belegprüfung

Welche Kriterien sind bei der Belegprüfung zu beachten?

  1. Der Essenszuschuss ist nur möglich für Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind. Vorratskäufe sind nicht erstattungsfähig. Es darf kein Beleg für Alkohol, Tabakwaren oder sonstige nicht-Nahrungs-Artikel eingereicht werden (z.B.: Haushaltsbedarf, Kosmetika o.ä.), diese sind nicht erstattungsfähig.
     
  2. Generell darf der Essenszuschuss nur für tatsächliche Arbeitstage erstattet werden, deswegen können nur Belege für Tage eingereicht werden, an denen auch gearbeitet wurde. Es dürfen keine Belege für Tage eingereicht werden, an denen Arbeitnehmer frei hatten, im Urlaub oder krankgeschrieben waren.
     
  3. Pro Monat können für maximal 15 Tage Belege eingereicht und erstattet werden.

Weitere Informationen zu den Kriterien der Belegeinreichung finden Sie hier.

Bezahlkarte Asylbewerber / Payment Card for Applicants for Asylum / Carte de paiement pour demandeurs d'asile / بطاقة الدفع الخاصة بطالبي اللجوء / Card-ul de plată pentru solicitanții de azil / Платежная карта соискателя статуса беженца / Mülteci adayı ödeme kartı / ለጥገኝነት ጠያቂዎች የክፍያ ካርድ / Платіжна карта шукача притулку / Carta de pago para solicitantes de asilo / Platna kartica tražitelja azila / Karta peredayînê ya ji bo penaberan / საგადახდო ბარათი თავშესაფრის მაძიებელთათვის / Kaarka lacag bixinta ee magangalyo-doonka / Платежна картичка за баратели на азил / Karta e pagesës për azilkërkuesit / کارت پرداخت برای پناهجویان0د پناه غوښتونکو لپاره د تادیې کارت / کارت پرداخت برای پناهجویان / Platna kartica za tražioce azila / کارتی پارەدان بۆ پەناخوازان