Zwischenrechnung
Kann auch eine "Zwischenrechnung” als Beleg eingereicht werden? Oder muss es ein vollständiger Rechnungsbeleg sein?
Ja, das ist möglich, wenn in der „Zwischenrechnung” die einzelnen an diesem Tag konsumierten Speisen und Getränke sowie Abgabestelle und Zeit ausgewiesen sind, ist auch eine „Zwischenrechnung” als Nachweis für lohnsteuerliche Zwecke ausreichend.
Bei der Belegprüfung mit givve® Lunch geht es darum, dass die gewährten Zuschüsse des Arbeitgebers ordnungsgemäß verwendet werden, also die Voraussetzungen für die Sachbezugsbewertung vorliegen. Nachgewiesen wird dies durch den Arbeitnehmer durch Hochladen des Beleges über den Verzehr in der givve® Lunch App.