FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Belegkontrolle

Umsatzsteuer

Muss auf einem eingereichten Beleg immer die Umsatzsteuer ausgewiesen sein, um ihn erstatten zu können?

Nein, der gesonderte Ausweis der Umsatzsteuer ist lediglich für den Vorsteuerabzug relevant. Dieser spielt für die mit givve® Lunch eingereichten Belege keine Rolle, da dem Arbeitgeber aus der von dem Arbeitnehmer eingereichten Rechnung kein Vorsteuerabzug zusteht.