Zeitpunkt Belegeinreichung
Spielt der Zeitpunkt bei der Belegeinreichung eine Rolle?
Prinzipiell empfehlen wir immer eine Belegeinreichung am Tag des Konsums. Rein rechtlich ist eine Einreichung der Belege zu einem späteren Zeitpunkt möglich, kann aber mehr Verwaltungsaufwand bedeuten, da die Bezuschussung immer für den Monat des tatsächlichen Konsums erfolgen muss. Dies ist über die Belegeinreichung mit der givve® Lunch App durch Datumsangabe gewährleistet.
Die tatsächliche Erstattung (Auszahlung des Essenszuschusses mit der Gehaltsabrechnung) erfolgt in der Regel am Ende des Folgemonats, da bis zur Gehaltsabrechnung des jeweiligen Monats meist noch nicht alle Belege eingereicht wurden.
Jedes Unternehmen kann eine individuelle Frist zur Einreichung festlegen.
Beispiel: Der Essenszuschuss vom 14. August muss als Teil der Leistung für August vermerkt werden (über givve® Lunch App und Abrechnungsdatei), kann aber auch erst im September ausgezahlt werden.