FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve® in Österreich. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Belegkontrolle

Kriterien Belegprüfung

Welche Kriterien sind bei der Belegprüfung zu beachten?

  1. Generell darf der Essenszuschuss nur für tatsächliche Arbeitstage erstattet werden, deswegen können nur Belege für Tage eingereicht werden, an denen auch gearbeitet wurde. Es dürfen keine Belege für Tage eingereicht werden, an denen Arbeitnehmer frei hatten, im Urlaub oder krankgeschrieben waren.
     
  2. Der Essenszuschuss kann an max. 220 Tagen im Jahr (ausgehend von einer 5-Tage-Arbeitswoche) gewährt werden. 

Weitere Informationen zu den Kriterien der Belegeinreichung finden Sie hier.