Rechtssichere Anwendung

Für givve® steht eine sichere und korrekte Anwendung an erster Stelle. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen und was es zu beachten gibt beim Thema Essenszuschuss.

givve Lunch Einzelbelegprüfung 2

Die intelligente Einzelbelegprüfung

Durch unsere intelligente Einzelbelegprüfung können wir die Einhaltung der Vorschriften zur Belegkontrolle garantieren, es werden nur Belege freigegeben, die den Richtlinien entsprechen. Arbeitgeber müssen keine zusätzliche Stichprobenprüfung durchführen.

Das ist zu beachten

Calendar Calendar symbol

Jederzeit einsetzbar

Der Essenszuschuss kann an max. 220 Tagen im Jahr (ausgehend von einer 5-Tage-Arbeitswoche) gewährt werden. Pro Tag können bis zu 2 € oder bis zu 8 € erstattet werden.

Unlimited Unlimited symbol

Home Office und Teilzeit

Für Home Office- oder Teilzeitmitarbeiter einsetzbar, auch wenn die betriebliche Arbeitszeitregelung keine Ruhepausen vorsieht.

Briefcase Briefcase symbol

Auswärtstätigkeit

Bei Dienstreisen oder bei Auswärtstätigkeiten gelten besondere Regelungen für Essensgeldzuschuss, da ggf. bereits Anspruch auf Tagegeld besteht.

Food Food symbol

Erstattungshöhe

Ja nach Konsumation können pro Tag 8 € für ein Vollmenü in Restaurants oder für To Go/Lieferung am Arbeitsplatz erstattet werden. Oder alternativ 2 € für Lebensmittel aus Supermärkten, Imbissen, Fast-Food-Ketten oder Bäckereien.

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

Legal Legal symbol

Rechtliche Grundlagen

§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG

Steuerbefreiung von freien oder verbilligten Mahlzeiten.

§ 49 Abs. 3 Z 12 ASVG

Bewertung für Entgelte von freien oder verbilligten Mahlzeiten

LStR 2002 3.3.19 Freie oder verbilligte Mahlzeiten

Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988

LStR 2002 - Wartungserlass 2018

Aktualisierung im Sinne der Digitalisierung

LStR 2002 - Rechtsansicht 2020

Aktualisierung im Sinne der Digitalisierung

Grundlegende Sicherheitsaspekte

Steuersicherheit

givve® Lunch erfüllt alle Anforderungen einer digitalen Essensmarke um steuerfreie Essenszuschüsse zu gewähren.

Lunch-Sicherheit-Logo-GoBD

GoBD konform

givve® Lunch ist GoBD konform und wahrt die Grundsätze zur vollständigen, fehlerfreien und lückenlosen Erfassung und Archivierung aller Belege für eine stets nachvollziehbare und überprüfbare Buchführung.

Lunch-Sicherheit-Logo-DSGVO

DSGVO konform

givve® Lunch hält alle Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten ein und stellt den Schutz dieser Daten sicher. Es finden keine ungeschützten Datenübertragungen per E-Mail oder WhatsApp statt.

Mehr zum Thema

Digital vs. Papier

  • Vorteile
  • 8 Kriterien im Duell

Essenszuschuss

  • Essenszuschuss erklärt
  • Mitarbeiter Wertschätzung

Einfach nutzen

  • givve® Lunch App
  • 3 Schritte zur Erstattung

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.