FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve® in Österreich. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Belegkontrolle

Anwesenheit Erfassung

Muss der Arbeitgeber die Anwesenheit seiner Mitarbeiter erfassen, um sicherzustellen, dass Mahlzeiten nur an tatsächlichen Arbeitstagen bezuschusst werden?

Eine gesonderte Erfassung der Arbeitstage ist nicht notwendig. Durch die Regelung, dass der Essenszuschuss an max. 220 Tagen im Jahr (ausgehend von einer 5-Tage-Arbeitswoche) gewährt werden darf, ist dies abgedeckt.

Der Arbeitgeber muss im Zweifel jedoch nachweisen können, dass diese Reglung erfüllt wird. In Österreich müssen Arbeitgeber ohnehin Aufzeichnungen über die Arbeitszeit führen, womit der Nachweis in der Regel kein Problem darstellt. 

 

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.