Verpflegungsmehraufwand

Der Verpflegungsmehraufwand betrifft die zusätzlichen Kosten, die Arbeitnehmer auf Dienstreisen für Verpflegung haben. Besonders für Arbeitnehmer, die beruflich häufig reisen, bietet der Verpflegungsmehraufwand eine erhebliche Entlastung.

Aktualisiert: November 2024

Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Was sind die Grundlagen des Verpflegungsmehraufwands?

Der Verpflegungsmehraufwand dient als finanzieller Ausgleich für Arbeitnehmer, die beruflich unterwegs sind. Er deckt die Mehrkosten, die durch Verpflegung auf Reisen entstehen, und soll die Mitarbeiter finanziell entlasten.

Erfahren Sie mehr über die Umsetzung des Verpflegungsmehraufwands.

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Definition und Bedeutung für Arbeitnehmer

Während es günstiger ist, zu Hause zu essen, entstehen bei Dienstreisen oft höhere Verpflegungskosten. Der Verpflegungsmehraufwand kompensiert diese Ausgaben und bietet eine Pauschale, die ohne aufwändige Belegführung erstattet wird.

Von dieser Regelung profitieren vor allem:

  • Außendienstmitarbeiter, die regelmäßig weit entfernt von ihrem Büro tätig sind.
  • Monteure, die auf Baustellen arbeiten und häufig reisen müssen.
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Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand sind im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Hier sind Voraussetzungen, Pauschalen und Anpassungen durch gesetzliche Änderungen definiert.

Die wichtigsten Regelungen umfassen:

  • Anspruchsvoraussetzungen für den Verpflegungsmehraufwand.
  • Regelmäßige Anpassung der Pauschbeträge entsprechend den Lebenshaltungskosten.

Anspruch und Voraussetzungen beim Verpflegungsmehraufwand

Ein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand besteht nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Arbeitnehmer müssen eine gewisse Zeit von ihrem Wohn- und Arbeitsort entfernt sein.

Wann besteht ein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand?

Der Anspruch besteht, wenn die Abwesenheit mindestens acht Stunden beträgt. Dies gilt für:

  • Eintägige Dienstreisen im Inland.
  • Längere Abwesenheiten durch mehrtägige Reisen.
  • Wiederkehrende berufliche Abwesenheiten an wechselnden Einsatzorten.

Ein Außendienstmitarbeiter, der für einen Kundentermin 10 Stunden unterwegs ist, kann beispielsweise 14 Euro Verpflegungsmehraufwand geltend machen, die ihm steuerfrei erstattet werden.

Besondere Regelungen für Einsatzwechseltätigkeit

Bei einer Einsatzwechseltätigkeit arbeiten Arbeitnehmer an unterschiedlichen Einsatzorten, wie Bauarbeiter oder Monteure. Für diese Berufsgruppen gibt es spezielle Pauschalen und Regelungen, um den Aufwand bei häufigen Reisen zu reduzieren.

Ein Bauarbeiter, der fünf Tage auf einer Baustelle im Ausland arbeitet, kann für jeden vollen Tag der Abwesenheit die landesspezifische Pauschale geltend machen. Diese berücksichtigt die höheren Verpflegungskosten im Ausland.

Informieren Sie sich jetzt bei givve® rund um den Verpflegungsmehraufwand und wie Sie Ihre beruflich vielreisenden Mitarbeitender finanziell entlasten können.

Beispiele für den Verpflegungsmehraufwand in der Praxis

Die Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand variieren je nach Abwesenheitsdauer und Reiseziel. Arbeitnehmer können je nach Reisedauer unterschiedliche Beträge geltend machen. Die folgende Grafik zeigt die Pauschalbeträge bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit in Deutschland:

Verpflegungsaufwand Beispiele
  • Anreisetag und Abreisetag: Für Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden können Arbeitnehmer jeweils 14 Euro geltend machen.
  • Voller Tag (mindestens 24 Stunden): Für jeden vollständigen Tag der Abwesenheit gilt ein Pauschbetrag von 28 Euro.

Wir verdeutlichen Ihnen den Verpflegungsmehraufwand anhand folgender Anwendungsbeispiele:

Außendienstmitarbeiter auf einer eintägigen Geschäftsreise

Ein Außendienstmitarbeiter, der für einen Kundentermin 10 Stunden von seinem Wohn- und Arbeitsort entfernt ist, kann einen Pauschbetrag von 14 Euro geltend machen. Dieser Betrag wird steuerfrei erstattet, ohne dass Quittungen für Verpflegung erforderlich sind.

Projektleiterin auf dreitägiger Dienstreise mit Übernachtungen

Eine Projektleiterin reist für drei Tage zu verschiedenen Standorten. Sie kann an den An- und Abreisetagen jeweils 14 Euro für Abwesenheiten über 8 Stunden geltend machen. Für den vollen Tag dazwischen stehen ihr 28 Euro zu. Insgesamt kann sie somit für diese Reise 56 Euro ansetzen.

Bauarbeiter auf mehrtägigem Auslandseinsatz

Ein Bauarbeiter arbeitet für fünf Tage auf einer Baustelle im Ausland und übernachtet in der Nähe des Einsatzortes. Für jeden vollen Tag der Abwesenheit kann er die landesspezifische Pauschale geltend machen, die speziell auf die höheren Verpflegungskosten im Ausland abgestimmt ist. Insgesamt erhält er den Verpflegungsmehraufwand für fünf Tage, basierend auf den jeweiligen Pauschalen des Ziellandes.

Bei givve® finden Sie innovative Benefits für Mitarbeiter, mit denen Sie Ihre Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterwertschätzung nachhaltig beeinflussen können.

Praktische Abwicklung des Verpflegungsmehraufwands

Die Abwicklung erfolgt üblicherweise durch das Einreichen einer Reisekostenabrechnung beim Arbeitgeber. Arbeitnehmer müssen dabei genaue Angaben zu:

  • Reisedaten und Zielorte: Für die korrekte Berechnung der Pauschalen.
  • Abwesenheitsdauer: Grundlage für die Steuerfreiheit.

Bei tatsächlichen Verpflegungskosten, die über den Pauschalen liegen, können Belege eingereicht werden. Arbeitgeber prüfen die Abrechnungen und erstatten den Verpflegungsmehraufwand anhand der gesetzlichen Vorgaben steuerfrei.

Steuerliche Behandlung des Verpflegungsmehraufwands

Der Verpflegungsmehraufwand kann als Werbungskosten geltend gemacht werden und verringert das zu versteuernde Einkommen. Arbeitnehmer profitieren davon, dass die Pauschalen ohne Belege angesetzt werden können. Höhere tatsächliche Kosten können geltend gemacht werden, wenn entsprechende Nachweise vorliegen.

Eine vollständige Dokumentation ist essenziell, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Verpflegungsmehraufwand steuerkonform & mitarbeiterfreundlich nutzen mit givve®

Mit der givve® Lösung profitieren Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen. Die givve® Card erleichtert die Verwaltung des Verpflegungsmehraufwands durch eine effiziente und flexible Abwicklung.

Vorteile von givve®:

  • Steuerkonform: Einfache Einhaltung aller steuerlichen Vorgaben.
  • Flexibel: Geeignet für verschiedene Reisesituationen.
  • Mitarbeiterfreundlich: Transparent und unkompliziert in der Handhabung.

givve® bietet Unternehmen eine innovative Lösung, die Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit kombiniert.

Unsere Experten beraten Sie gerne, wie Sie den Verpflegungsmehraufwand optimal umsetzen können!

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Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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