Seit dem 15.12.2021 haben sich die Einsatzmöglichkeiten deiner givve® Card geändert - dadurch gibt es viele neue Optionen für dich.
Alle Sachbezugskarten in Deutschland - wie die givve® Card - müssen auf neue gesetzliche Anforderungen angepasst werden. Aufgrund dessen wurde der Karteneinsatz der givve® Card ab dem 15.12.2021 begrenzt. Damit reagiert givve® auf eine Änderung des § 8 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetzes (EStG), wonach Sachbezüge ab 2022 die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen müssen, um weiterhin als steuerfreier Sachbezug und nicht als steuerpflichtige Geldleistung bewertet zu werden.
Seit dem 15.12.2021 stehen dir im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen zum Bezahlen mit der givve® Card nur noch bestimmte Akzeptanzstellen zur Verfügung. Dein Arbeitgeber hat entschieden, auf welches der 2 unten stehenden Setups deine Karte ab 15.12.2021 eingestellt wurde. Je nach eingestelltem Setup kannst du die givve® Card im Rahmen der jeweiligen Einsatzmöglichkeiten nutzen. Wir arbeiten bereits an einer Funktion, mit der du das Setup deiner givve® Card selbstständig wechseln kannst - wir halten dich hierzu auf dem Laufenden.
Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Informationen und Neuigkeiten zur Änderung ab 2022:
Keine Sorge: Dein Guthaben verfällt nicht! Du kannst es auch weiterhin einsetzten - allerdings nur noch bei den Akzeptanzpartnern des jeweiligen gewählten Setups.
Auch du als Kartennutzer kannst entscheiden, wie du deine givve® Card einstellen möchtest. Technisch ist das jedoch nicht so kurzfristig möglich.
Du kannst in der givve® Card App oder im Portal die Region auswählen, in der du gerne mit deiner Karte einkaufen und bezahlen würdest. Mit deiner Wahl hilfst du deinem Arbeitgeber, bei einem Setup Wechsel deine Auswahl zu berücksichtigen. Bitte beachte, dass ein Wechsel aktuell nur vom Arbeitgeber vorgenommen werden kann, sofern das Kartenguthaben 0 Euro beträgt.
Weitere wichtige Informationen:
*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.