Die givve® Card ab 2022

Die givve® Card bleibt auch ab 2022 Ihre sichere und flexible Lösung für den Sachbezug! Wir haben viel in die Produktoptimierung investiert und bieten alle 2 rechtlich möglichen Optionen auf nur einer Karte an.

givve Card

Neue gesetzliche Anforderungen ab 2022

Ab 2022 müssen alle Sachbezugslösungen in Deutschland auf die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Aufgrund dessen wurde der Karteneinsatz der givve® Card zum 15.12.2021 begrenzt. Damit reagiert givve® auf eine Änderung des § 8 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetzes (EStG), wonach Sachbezugskarten, wie die givve® Card, ab 2022 die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen müssen, um weiterhin als steuerfreier Sachbezug und nicht als steuerpflichtige Geldleistung bewertet zu werden.

givve® Card - die Multicard

Wir haben unser Produkt so für Sie optimiert, dass die givve® Card auch mit den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen ab 2022 ein attraktiver Benefit mit maximal flexibler Nutzung bleibt. Die givve® Card muss ab 2022 auf eines der zwei folgenden Setups eingestellt werden, damit Aufladungen ab dem 01.01.2022 weiterhin als Sachbezug qualifiziert werden können. Damit bieten wir Ihnen alle 2 rechtlich möglichen Optionen auf einer Karte. 

Mit den 2 Setups haben Sie die größtmögliche Vielfalt beim Sachbezug ab 2022. So können Sie optimal auf die Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeiter eingehen und für jeden das Richtige auswählen!

Arbeitgeber wählen 1 von 2 möglichen Setups

Regional

Viele Anbieter aus einer Region

Die givve® Card wird auf einen Landkreis oder eine Stadt Ihrer Wahl in Deutschland eingestellt. Karteninhaber können in dieser Region bei allen angeschlossenen Akzeptanzpartnern mit der givve® Card bezahlen.

National

Ein Anbieter deutschlandweit

Die givve® Card wird auf einen von allen angeschlossenen Akzeptanzpartnern eingestellt. Bei diesem Anbieter können Karteninhaber deutschlandweit in allen Filialen sowie online bezahlen.

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Hinweis: Das Internationale Setup ist vorsorglich deaktiviert

Das Bayerische Finanzministerium hat uns darüber informiert, dass das Internationale Setup in einer Abstimmung auf einer Finanzministerkonferenz auf Bund-Länder-Ebene abgelehnt wurde. Wichtig: Das Regionale und Nationale Setup sind von dieser Entscheidung nicht betroffen. Mehr dazu lesen Sie hier. 

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Infos zum Download

Hier finden Sie zu jedem Setup ein Info-PDF für Ihre Mitarbeiter. Je nach Setup-Auswahl, die Sie für Ihr Unternehmen treffen, können Sie das entsprechende PDF einfach downloaden und teilen. Sollten Sie noch unschlüssig sein, haben wir ein PDF mit einer Übersicht aller Setups für Sie zum Download bereit gestellt.

Alle Details zu den Akzeptanzpartnern im jeweiligen Setup können Sie hier nachlesen: 

Ihre Vorteile

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Größtmögliche Vielfalt

Mit den 2 Setups und den jeweiligen Spezialisierungen haben Sie die größtmögliche Vielfalt beim Sachbezug ab 2022.

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Individueller Benefit

So können Sie auf die Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeiter eingehen und für jeden das Richtige finden.

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Erhöhung Sachbezugsfreigrenze

Ab 2022 wird die Sachbezugsfreigrenze von 44 € auf 50 € erhöht. Für noch mehr Mitarbeitermotivation mit steuerfreien Benefits.

givve Hilfe und Support

Sie haben noch Fragen zum Sachbezug ab 2022?

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.