Warum Setup
Warum muss ein Karten Setup eingestellt werden?
Seit 2022 müssen alle Sachbezugslösungen in Deutschland auf die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Aufgrund dessen wurde der Karteneinsatz der givve® Card zum 15.12.2021 begrenzt. Damit hat givve® auf eine Änderung des § 8 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetzes (EStG) reagiert, wonach Sachbezugskarten, wie die givve® Card, ab 2022 die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen müssen, um weiterhin als steuerfreier Sachbezug und nicht als steuerpflichtige Geldleistung bewertet zu werden.