Setup ändern
Kann das Setup nachträglich geändert werden? Gibt es hierzu Begrenzungen?
Ja, das Karten Setup kann vom Arbeitgeber weiterhin geändert werden, wenn das Guthaben der zu ändernden Karte max. 1 Euro beträgt. Der Wechsel ist dann innerhalb eines Setups (z.B. Wechsel eines Anbieters im Setup Händler) aber auch Setup-übergreifend möglich (z.B. Wechsel von Setup Händler auf Setup Regional).
Praxistipp: Mit einer Teilzahlung können auch Restbeträge auf der Karte einfach ausgegeben werden, um für den Setup Wechsel ein Guthaben von 0 Euro zu erreichen. Dies muss nur beim Kassenpersonal angefragt werden.
Beispiel:
- Restguthaben von 6,37 € auf der givve® Card.
- Einkauf im Supermarkt für 21,89 €.
- 6,37 € davon werden mit dem Guthaben der givve® Card bezahlt.
- Die verbleibenden 15,52 € werden mit einer anderen Bankkarte bezahlt.
Warum darf kein Restguthaben (Guthabenstand € 0,00) vorhanden sein?
Besteht auf der givve®Card des Mitarbeiters kein Restguthaben, entspricht die Aufladung der givve®Card, der Ausgabe eines (neuen) Gutscheins. Damit stellt die Aufladung einen Sachlohn i.S.v. § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG dar, wenn die Voraussetzungen von § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr 10 ZAG durch die Begrenzung des Einsatzbereiches der givve®Card erfüllt sind.