FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

givve® Card Setups

Setup ändern

Kann das Setup nachträglich geändert werden? Gibt es hierzu Begrenzungen?

Ja. Das Karten Setup kann vom Arbeitgeber geändert werden, wenn das Guthaben der zu ändernden Karte maximal 1 Euro beträgt. Der Wechsel ist sowohl innerhalb eines Setups (z.B. Wechsel eines Anbieters im Setup Händler) als auch zwischen den Setup-Typen möglich (z.B. Wechsel von Setup Händler auf Setup Regional).

Praxistipp: Mit einer Teilzahlung können auch Restbeträge auf der Karte einfach ausgegeben werden, um für den Setup Wechsel ein Guthaben von max. 1 Euro zu erreichen. Dies muss nur beim Kassenpersonal angefragt werden.

​​​​​​​Warum darf kein Restguthaben (Guthabenstand € 0,00) vorhanden sein?

Besteht auf der givve® Card des Mitarbeiters kein Restguthaben, entspricht die Aufladung der givve® Card, der Ausgabe eines (neuen) Gutscheins. Damit stellt die Aufladung einen Sachlohn i.S.v. § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG dar, wenn die Voraussetzungen von § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr 10 ZAG durch die Begrenzung des Einsatzbereiches der givve® Card erfüllt sind.