Über einen Rahmenvertrag lassen sich eine Reihe von Bedingungen als Vertragsgrundlage rechtlich absichern. Der Rahmenvertrag kann darüber hinaus für einzelne Vertragspartner erweitert werden.
Aktualisiert: Dezember 2022
Als Rahmenvertrag wird ein Vertrag beschrieben, der viele untereinander gleichartige Einzelverträge vereint. Er bildet somit die Rahmenbedingungen einer Rechtsbeziehung.
Die Inhalte eines Rahmenvertrags sind auf den jeweiligen Vertragsgegenstand zugeschnitten, benennen aber Punkte, die innerhalb der Einzelverträge gleichbleibend sind:
Rahmenverträge werden im Bereich des Vergaberechts geschlossen. Dies bedeutet, dass die Auftraggeber und die Auftragnehmer den Vertrag gemeinsam abschließen.
Einzelverträge beinhalten die Bedingungen, die im Rahmenvertrag beschlossen wurden. Der Rahmenvertrag ist jedoch nicht flexibel, die Einzelverträge dahingegen schon. Sie bieten Raum, um individuelle Gegebenheiten bei Bedarf anzupassen und zu ändern.
Die Nutzung von Rahmenverträgen ist in vielen Branchen Gang und Gebe. Sie bieten eine Reihe von Vorteilen, die den Arbeitsablauf für alle Parteien vereinfacht und rechtlich absichert.
Wird eine langfristige Geschäftsbeziehung zu einer Arbeitnehmerüberlassung aufgebaut, kommt häufig ein Rahmenüberlassungsvertrag zum Einsatz. Dieser wird zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Unternehmen geschlossen. So wird vermieden, dass für jede Personalüberlassung neue Verträge in Schriftform geschlossen werden müssen. Der Rahmenüberlassungsvertrag regelt allgemeine Verpflichtungen, die sich auf jede Personalüberlassung anwenden lassen. Darüber hinaus ist es möglich, einzelne Bereiche in Zusatzverträgen zu regeln.
Auch für Rahmenverträge gibt es klare Vorgaben für das Kündigungsrecht. Grundsätzlich endet das Dauerschuldverhältnis, wenn die Laufzeit befristet ist und die vereinbarte Vertragslaufzeit endet.
Das Recht zur ordentlichen Kündigung besteht ebenfalls, auch wenn der Vertrag kein Kündigungsrecht vorsieht. Der Vertrag kann stets außerordentlich fristlos gekündigt werden - sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählen etwa Preisanpassungen oder auch ausbleibende Lieferungen und somit ein Vertragsbruch. Bei der Kündigung ist zu beachten, dass der Rahmenvertrag und die Einzelverträge voneinander unabhängig sind.
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