Mobilitätsprämie

Die letzten Jahre waren geprägt von unvorhersehbaren Situationen und neuen Problemen und Konflikten. Die Inflation, höhere Lebenserhaltungskosten und Nachfolgen der Corona-Krise haben ihre Spuren hinterlassen. Der Staat hat daher eine Reihe von Hilfspaketen ins Leben gerufen, die vor allem die finanziell Schwachen stützen sollen. Die Mobilitätsprämie ist eines dieser Hilfspakete, das eine steuerliche Förderung für Geringverdiener beinhaltet.

Aktualisiert: Januar 2024

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Was ist die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie ist eine steuerliche Förderung für Geringverdiener und ist ein Zusatz zur Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale bietet eine finanzielle Entlastung für Fernpendler über die Einkommenssteuer. Ist jedoch das Einkommen zu gering, um Einkommenssteuer zu zahlen, kann dieser Steuervorteil nicht greifen. Hier setzt die Mobilitätsprämie an.

Mobilitätsprämie Voraussetzungen – wer erhält die Prämie?

Geringverdiener, deren Arbeitsweg länger als 20 km ist, haben einen Anspruch auf die Mobilitätsprämie. Ab dem 21. Kilometer erhalten Arbeitnehmer 35 Cent / km. Zudem erhalten nur Arbeitnehmer einen Anspruch, die keine Steuern auf ihr Einkommen zahlen oder bei denen das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Im Jahr 2021 lag der Grundfreibetrag bei 9,744 €.

Wie stellt man den Antrag auf eine Mobilitätsprämie?

Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, ist kein gesonderter Antrag nötig. Für die Mobilitätsprämie ist es lediglich notwendig, eine Steuererklärung mit der Anlage Mobilitätsprämie und Anlage N abzugeben. Dort müssen alle relevanten Werte zur Pendlerpauschale bzw. Kilometerpauschale angegeben werden.

Überschreitet der eigene Arbeitsweg 21 km, so wird dies in der Steuer angegeben und man erhält die Mobilitätsprämie in entsprechender Höhe.

Welche steuerliche Entlastung bietet die Mobilitätsprämie?

Hier wird eine Steuererstattung von 14 % der Bemessungsgrundlage genehmigt. Diese wird direkt erstattet.

Mobilitätsprämie Beispiel: so kann man sie berechnen

Die Mobilitätsprämie wird individuell für jeden berechtigten Steuerbescheid ermittelt. Folgendes Rechenbeispiel veranschaulicht das Vorgehen:

Voraussetzung: Geringverdiener A fährt an 175 Tagen im Jahr 30 km zur Arbeit

  1. Berechnung der Kilometerpauschale bis zu den ersten 20 km: 20 km * 0,30 € * 175 Tage = 1,050 €
  2. Berechnung der zusätzlichen Kilometer: 10 km * 0,35 € * 175 Tage = 612,50 €
  3. Addieren beider Beträge: 1,050 € + 612,50 € = 1.662,50 €
  4. Feststellen der Mobilitätsprämie: Entfernungspauschale von Geringverdiener A überschreitet den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag um 662,50 €

Es wird keine Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer fällig. Die Mobilitätsprämie beträgt somit: 14 % von 662,50 € = 92,75 €.

 

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