Die letzten Jahre waren geprägt von unvorhersehbaren Situationen und neuen Problemen und Konflikten. Die Inflation, höhere Lebenserhaltungskosten und Nachfolgen der Corona-Krise haben ihre Spuren hinterlassen. Der Staat hat daher eine Reihe von Hilfspaketen ins Leben gerufen, die vor allem die finanziell Schwachen stützen sollen. Die Mobilitätsprämie ist eines dieser Hilfspakete, das eine steuerliche Förderung für Geringverdiener beinhaltet.
Aktualisiert: Januar 2024
Die Mobilitätsprämie ist eine steuerliche Förderung für Geringverdiener und ist ein Zusatz zur Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale bietet eine finanzielle Entlastung für Fernpendler über die Einkommenssteuer. Ist jedoch das Einkommen zu gering, um Einkommenssteuer zu zahlen, kann dieser Steuervorteil nicht greifen. Hier setzt die Mobilitätsprämie an.
Geringverdiener, deren Arbeitsweg länger als 20 km ist, haben einen Anspruch auf die Mobilitätsprämie. Ab dem 21. Kilometer erhalten Arbeitnehmer 35 Cent / km. Zudem erhalten nur Arbeitnehmer einen Anspruch, die keine Steuern auf ihr Einkommen zahlen oder bei denen das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Im Jahr 2021 lag der Grundfreibetrag bei 9,744 €.
Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, ist kein gesonderter Antrag nötig. Für die Mobilitätsprämie ist es lediglich notwendig, eine Steuererklärung mit der Anlage Mobilitätsprämie und Anlage N abzugeben. Dort müssen alle relevanten Werte zur Pendlerpauschale bzw. Kilometerpauschale angegeben werden.
Überschreitet der eigene Arbeitsweg 21 km, so wird dies in der Steuer angegeben und man erhält die Mobilitätsprämie in entsprechender Höhe.
Hier wird eine Steuererstattung von 14 % der Bemessungsgrundlage genehmigt. Diese wird direkt erstattet.
Die Mobilitätsprämie wird individuell für jeden berechtigten Steuerbescheid ermittelt. Folgendes Rechenbeispiel veranschaulicht das Vorgehen:
Voraussetzung: Geringverdiener A fährt an 175 Tagen im Jahr 30 km zur Arbeit
Es wird keine Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer fällig. Die Mobilitätsprämie beträgt somit: 14 % von 662,50 € = 92,75 €.
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