Die Lohnsteuerklassen spielen eine wichtige Rolle im deutschen Steuersystem und bestimmen, wie viel Lohnsteuer ein Arbeitnehmer monatlich zahlen muss. In Deutschland gibt es insgesamt sechs Lohnsteuerklassen, die je nach individueller Situation gewählt werden können. Die Lohnsteuerklasse beeinflusst die Höhe des Nettogehalts und wird in der Regel von Faktoren wie der familiären Situation, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abgeleitet.
Aktualisiert: Juni 2023
Die Lohnsteuerklassen werden vom Finanzamt nach dem Familienstand und Arbeitsverhältnis zugeordnet. Bei Ehepaaren wird nach gewählter Steuerklassenkombination berechnet.
Ausnahme: Die Lohnsteuerklasse 0 wird auf Basis des Wohnorts vergeben!
Diese Lohnsteuerklasse wird Arbeitnehmern zugewiesen, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Die Steuerklasse 0 wird auf der Grundlage des Wohnorts vergeben.
Diese Lohnsteuerklasse gilt für ledige, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer ohne Kinder. Es handelt sich um die Standardsteuerklasse für Einzelpersonen.
Diese Lohnsteuerklasse gilt für alleinerziehende Arbeitnehmer. Alleinerziehende haben Anspruch auf einen erhöhten Entlastungsbetrag, um ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.
Diese Lohnsteuerklasse gilt für verheiratete Arbeitnehmer mit Kindern, bei denen das Einkommen eines Ehepartners erheblich überwiegt und der andere Ehepartner die Lohnsteuerklasse 5 gewählt hat. Der Ehepartner mit Lohnsteuerklasse 3 profitiert von einer geringeren Steuerbelastung.
Diese Lohnsteuerklasse gilt für verheiratete Arbeitnehmer mit ähnlichem Einkommen. Beide Ehepartner teilen sich die Steuerlast annähernd zu gleichen Teilen.
Diese Lohnsteuerklasse gilt für verheiratete Arbeitnehmer, bei denen beide Ehepartner berufstätig sind und der andere Ehepartner die Lohnsteuerklasse 3 gewählt hat. Der Ehepartner mit Lohnsteuerklasse 5 hat eine höhere Steuerbelastung.
Diese Lohnsteuerklasse gilt für Arbeitnehmer, die mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs haben. Die Lohnsteuerklasse 6 wird in der Regel von Arbeitgebern zugewiesen, wenn bereits ein anderer Job mit der Steuerklasse 1 bis 5 besteht.
Ja, seit dem Jahr 2020 ist es möglich, dass Ehepartner und Lebenspartner ihre Lohnsteuerklasse mehrmals im Jahr ändern können. Vor dieser Regelung war ein Wechsel der Lohnsteuerklasse in der Regel nur einmal im Jahr möglich.
Die Voraussetzungen für eine Änderung der Lohnsteuerklasse können je nach Situation unterschiedlich sein. Im Allgemeinen sind folgende Ereignisse typische Anlässe für eine Änderung der Lohnsteuerklasse:
Die Änderung der Lohnsteuerklasse kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
Für Wechsel von 3 und 5 auf 4 und 4 benötigt man keinerlei Nachweis.
Die Lohnsteuerabzüge können je nach Steuerklasse, Familienstand und Anzahl der Kinder variieren.
Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Darstellung ist und individuelle Faktoren wie weitere Abzüge, Freibeträge und mögliche Änderungen des Steuergesetzes nicht berücksichtigt werden.
Für Ehepartner gibt es verschiedene Kombinationen von Steuerklassen. Die gängigsten Kombinationen sind:
Die Wahl der Steuerklassenkombination hat Auswirkungen auf das monatliche Nettoeinkommen und kann auch Einfluss auf Sozialleistungen wie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld haben, da diese Leistungen oft vom Nettolohn abhängig sind.
Das Faktorverfahren ist ein alternatives Steuerberechnungsverfahren, bei dem die individuellen Steuerabzüge berücksichtigt werden. Dieses Verfahren ermöglicht eine genauere Berechnung der Lohnsteuer, wenn beide Ehepartner ähnliche Einkommen haben.
Das Ehegattensplitting ist ein Steuersplitting-Verfahren, bei dem das zu versteuernde Einkommen der Ehepartner zusammengelegt wird. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen gleichmäßig auf beide Partner verteilt, was in einigen Fällen zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen kann.