Entgelttabellen für VKA und Bund
Hier werden die allgemeinen Grundtabellen aufgeführt, die als Basis für den Großteil der Verwaltungskräfte auf kommunaler und Bundesebene gelten.
Das TVöD Entgelt bildet die fundamentale Vergütungsbasis für Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen (VKA). Arbeitgeber im öffentlichen Dienst müssen im Jahr 2026 sicherstellen, dass ihre Gehaltsabrechnungen exakt den aktuellsten Tabellenwerten und komplexen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie Sie als moderne Kommune durch gezielte Anreizsysteme auch im harten Wettbewerb um qualifizierte Talente langfristig attraktiv bleiben.
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Aktualisiert: April 2026
Die Entgelttabellen bilden das monatliche Brutto-Tabellenentgelt ab und sind das zentrale Werkzeug für die Personalplanung sowie die korrekte Gehaltsabrechnung im öffentlichen Sektor. Um die Übersichtlichkeit in der Verwaltung zu wahren, sind die Tabellen nach spezifischen Tarifbereichen und Sparten sortiert.
Hier werden die allgemeinen Grundtabellen aufgeführt, die als Basis für den Großteil der Verwaltungskräfte auf kommunaler und Bundesebene gelten.
Entgelttabelle mit Monatswerten
Seit 01.04.2025 bis 30.04.2026
Entgelttabelle mit Monatswerten
Seit 01.04.2025 bis 30.04.2026
Da in bestimmten Berufsfeldern besondere Arbeitsbedingungen und Anforderungen herrschen, gelten hier passgenau spezialisierte Entgelttabellen.
Entgelttabelle mit Monatswerten
Seit 01.04.2025 bis 30.04.2026
Entgelttabelle mit Monatswerten
Seit 01.04.2025 bis 30.04.2026
Entgelttabelle mit Monatswerten
Seit 01.04.2025 bis 30.04.2026
Entgelttabelle mit Monatswerten
Seit 01.04.2025 bis 30.04.2026
Entgelttabelle mit Monatswerten
Seit 01.04.2025 bis 30.04.2026
Entgelttabelle mit Monatswerten
Seit 01.04.2025 bis 30.04.2026
Ergänzende Tarifverträge regeln die Vergütung für spezielle Infrastruktur- und Fachbereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge.
| EG | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | - | - | 2604.51 | - | - | - |
| 2 | 2922.27 | 3059.02 | 3178.31 | 3282.48 | 3348.76 | 3386.63 |
| 3 | 3095.47 | 3216.19 | 3339.27 | 3443.47 | 3514.69 | 3651.77 |
| 4 | 3314.22 | 3469.13 | 3604.43 | 3718.07 | 3824.60 | 3997.77 |
| 5 | 3505.59 | 3669.68 | 3812.80 | 3935.88 | 4011.65 | 4134.75 |
| 6 | 3742.59 | 3924.87 | 4077.93 | 4210.50 | 4286.28 | 4352.58 |
| 7 | 3988.65 | 4180.08 | 4343.10 | 4485.12 | 4579.84 | 4674.55 |
| 8 | 4280.31 | 4480.84 | 4672.27 | 4863.65 | 5053.33 | 5195.39 |
| 9 | 4618.93 | 5009.05 | 5282.91 | 5488.94 | 5583.64 | 5725.69 |
| 10 | 4911.53 | 5360.15 | 5693.02 | 5915.05 | 6113.92 | 6255.93 |
| 11 | 5252.83 | 5730.72 | 6085.01 | 6367.50 | 6615.84 | 6862.07 |
| 12 | 5594.19 | 6111.10 | 6604.50 | 7005.53 | 7287.88 | 7572.11 |
| 13 | 5984.29 | 6569.45 | 7135.05 | 7588.81 | 7916.96 | 8245.12 |
| 14 | 6374.40 | 6998.53 | 7603.17 | 8172.16 | 8646.11 | 9120.06 |
| 15 | 6813.22 | 7544.64 | 8246.81 | 8883.08 | 9402.58 | 9922.08 |
Entgelttabelle TV-V 2026, +1,25 %
Gültigkeit 01.06.2026 - 31.03.2027
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| I | 5722.05 | 6046.42 | 6278.07 | 6679.58 | 7158.37 | 7355.29 |
| II | 7552.19 | 8185.40 | 8741.39 | 9065.74 | 9382.33 | 9698.91 |
| III | 9459.56 | 10015.53 | 10810.95 | |||
| IV | 11127.50 | 11922.95 |
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA 2026, (+2,0 %)
Gültigkeit 01.06.2026 - 31.12.2026
Entgelttabelle mit Monatswerten
Seit 01.04.2025 bis 30.04.2026
Bieten Sie als kommunaler Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden flexible und attraktive Benefits ohne Verwaltungsaufwand!
Die Eingruppierung ist das Herzstück der tariflichen Bezahlung im öffentlichen Dienst und richtet sich stets nach der formalen Ausbildung sowie der tatsächlichen Verantwortung der übertragenen Position.
Dieser Basisbereich umfasst Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit oder eine einfache, in der Regel zweijährige Berufsausbildung erfordern.
Hier finden sich überwiegend Beschäftigte mit einer abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Berufsausbildung, wie etwa klassische Verwaltungsfachangestellte oder qualifizierte Handwerker.
Diese gehobenen Gruppen setzen in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Bachelor/Diplom-FH) oder eine gleichwertige berufliche Qualifikation voraus.
Die höchsten tariflichen Eingruppierungen sind speziell für Positionen mit einem wissenschaftlichen Hochschulstudium (Master/Diplom-Uni) und einer herausgehobenen Führungs- oder Fachverantwortung vorgesehen.
Innerhalb jeder Entgeltgruppe sorgen in der Regel sechs Erfahrungsstufen für einen automatisierten Gehaltsanstieg, der die zunehmende Expertise und Routine der Mitarbeitenden finanziell belohnt. Der reguläre Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt nach exakt festgelegten Zeiten ununterbrochener Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber:
Wichtig zu wissen: In einigen Spezialtabellen (wie dem TVöD-SuE oder TVöD-S) sowie bei bestimmten Entgeltgruppen können diese standardisierten Intervalle abweichen oder Stufen gänzlich übersprungen werden. Zudem ist eine Verkürzung oder Verlängerung der Stufenlaufzeiten bei deutlich über- oder unterdurchschnittlichen Leistungen der Beschäftigten gemäß der tariflichen Regelungen möglich.
Um das korrekte Entgelt für eine Position zweifelsfrei zu bestimmen, ist ein systematisches Vorgehen in der Personalabteilung essenziell, um teure Verwechslungen zwischen den verschiedenen Tarifbereichen zu vermeiden.
Das Gesamtgehalt im TVöD ist modular aufgebaut und besteht neben dem festen Tabellenentgelt aus verschiedenen variablen und ergänzenden Gehaltsbestandteilen.
Gemäß § 18 TVöD kann ein definierter Teil des Entgelts leistungsabhängig gezahlt werden, um besondere berufliche Erfolge und das Engagement der Beschäftigten direkt finanziell zu würdigen. Der fortschrittliche § 18a TVöD VKA eröffnet Kommunen zudem seit der Tarifrunde 2020 die spannende Möglichkeit, dieses Leistungsentgelt in alternative, zeitgemäße Anreizsysteme umzuwandeln. Statt einer reinen, oft stark versteuerten Einmalzahlung können Kommunen das vorhandene Budget für nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzkultur oder für die Gesundheitsförderung nutzen. Auch die Gewährung von attraktiven Sachleistungen ist unter diesem Paragraphen rechtlich einwandfrei möglich, was eine wesentlich flexiblere Gestaltung der Vergütung erlaubt. Dieses alternative System bietet Kommunen die einmalige Chance, die Motivation im Team massiv zu steigern, indem individuelle Bedürfnisse der Belegschaft deutlich besser berücksichtigt werden.
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Da die Tarifgehälter starr festgeschrieben sind und wenig Verhandlungsspielraum bieten, ist die Netto-Optimierung über steuerfreie Benefits ein entscheidender Faktor im intensiven Wettbewerb um Fachkräfte. Moderne Corporate Benefits kompensieren die oft höheren Gehaltsstrukturen in der Privatwirtschaft, ohne die Lohnnebenkosten der Kommune übermäßig zu belasten. Solche gezielten Zusatzleistungen steigern die Attraktivität als Arbeitgeber nachhaltig (Employer Branding) und modernisieren das oft verstaubte Image des öffentlichen Dienstes. Durch die direkte Erhöhung der Kaufkraft - beispielsweise durch Essenszuschüsse oder den steuerfreien Sachbezug - spüren Mitarbeitende eine unmittelbare, monatliche Wertschätzung ihrer täglichen Arbeit. Dies fördert die langfristige Mitarbeiterbindung und senkt die Fluktuation in systemkritischen Bereichen wie der Verwaltung oder der Pflege erheblich.
Die smarte givve Card ermöglicht Kommunen eine 100 % rechtssichere Umsetzung von Sachbezügen (wie der 50-Euro-Freigrenze), die perfekt auf die strengen Compliance-Anforderungen des öffentlichen Sektors passt. Durch die konsequente Automatisierung der Benefit-Verwaltung entlasten Sie Ihre Personalabteilung vollständig von der mühsamen, manuellen Belegprüfung und Zettelwirtschaft. Die Karte ist konform mit den Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und den strengen Richtlinien der Finanzbehörden für den öffentlichen Dienst.
Dank eines intuitiven Firmenportals behalten Kommunen zudem jederzeit den vollen Überblick über alle ausgegebenen Leistungen und zugewiesenen Budgets. Springen Sie auf den Zug der digitalen, flexiblen Benefits auf und werden Sie zum Vorreiter als moderner Arbeitgeber mit givve!
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Der TVöD Bund gilt ausschließlich für die Beschäftigten der Bundesverwaltung und der Bundesbetriebe, während der TVöD VKA für die Mitarbeitenden in kommunalen Verwaltungen und Eigenbetrieben (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) Anwendung findet. Obwohl beide Tarifverträge in ihrer Struktur sehr ähnlich sind, gibt es relevante Unterschiede bei den exakten Tabellenwerten, der Höhe der Jahressonderzahlung und teilweise bei den wöchentlichen Arbeitszeiten (z. B. 39 Stunden bei der VKA vs. 39 Stunden beim Bund im Westen). Auch bei den spezifischen Zulagenregelungen und den Eingruppierungsmerkmalen können regionale oder spartenspezifische Besonderheiten innerhalb der Kommunen auftreten.
Werden Sie in eine höhere Entgeltgruppe befördert, erfolgt die Zuordnung laut Tarifvertrag in der Regel so, dass Sie mindestens Ihr bisheriges Gehalt behalten (betragsmäßige Zuordnung). Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Laufzeit in der neuen Erfahrungsstufe oft wieder von vorn beginnt, was bei der langfristigen Karriereplanung im öffentlichen Dienst unbedingt berücksichtigt werden sollte. Seit den letzten weitreichenden Tarifanpassungen gibt es glücklicherweise Mechanismen, die verlässlich sicherstellen, dass eine Höhergruppierung für den Beschäftigten immer einen spürbaren finanziellen Vorteil mit sich bringt.
Ja, zusätzlich zum festen tariflichen Tabellenentgelt können auch Arbeitgeber im öffentlichen Dienst von gesetzlichen Vorteilen wie der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge profitieren. Diese Leistungen müssen zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden und dürfen unter keinen Umständen direkt mit dem Tabellenentgelt verrechnet werden (Umwandlungsverbot). Solche finanziellen Extras sind für die Belegschaft besonders attraktiv, da sie für den Mitarbeiter effektiv „Netto wie Brutto“ auf einer modernen Bezahlkarte wie der givve Card ankommen.
Kommunen haben die Möglichkeit, das vorgesehene Budget für klassische Leistungsentgelte (§ 18 TVöD) per interner Dienstvereinbarung rechtssicher in alternative Leistungen wie Sachbezüge oder Maßnahmen zur Gesundheitsförderung umzuwandeln. Dies ermöglicht es der Verwaltung, anstelle einer kleinen, oftmals stark versteuerten Einmalzahlung am Jahresende, monatlich hochattraktive Benefits (z. B. Tankgutscheine oder digitale Essenszuschüsse) bereitzustellen. Diese innovative Form der Entgeltoptimierung ist ein extrem starkes Instrument für das kommunale Employer Branding, um sich als moderner, wertschätzender Arbeitgeber erfolgreich gegenüber der Privatwirtschaft zu positionieren.
*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.