Haben Sie im vergangenen Jahr auch viel von zu Hause gearbeitet? Oder werden Sie es jetzt in 2021 noch tun? Dann sollten Sie bei den Steuererklärungen für 2020 und 2021 überlegen, ob die sogenannte Homeoffice-Pauschale für Sie von Vorteil ist.
Der Bundestag hat nämlich die Einführung einer Pauschale für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (Homeoffice-Pauschale) beschlossen. Auch wenn Sie kein separates Arbeitszimmer haben, können Sie als Arbeitnehmer für die Arbeit von zu Hause aus eine Pauschale steuerlich geltend machen. Für jeden Tag, an dem ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird, können 5 € abgezogen werden bis maximal 600 € im Jahr (120 Tage).
Bei der Berechnung der Steuerlast wird die Pauschale vom Einkommen abgezogen, wodurch das zu versteuernde Einkommen niedriger wird und somit die Steuerlast sinkt.
Bei der Steuerberechnung zählt die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten, hierfür werden insgesamt 1.000 € angesetzt. Eine steuerliche Entlastung erhalten Sie somit nur, wenn Sie bei den Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale auf über 1.000 € kommen.
Ob sich die Homeoffice-Pauschale für den Einzelnen lohnt, hängt vor allem vom bisher üblichen Arbeitsweg ab. Je häufiger Sie von zu Hause aus gearbeitet haben, desto weniger können Sie bei der Pendlerpauschale ansetzen. Diese liegt bei 0,30 € pro Kilometer. Wenn Sie also einen kurzen Arbeitsweg (weniger als 17 Km) haben, dann ist für Sie die Homeoffice-Pauschale lohnenswerter als die Pendler-Pauschale.
Auch andere Anschaffungen, die für die Ausübung der Arbeitstätigkeit benötigt werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Hierunter fallen vor allem Arbeits Mobiliar (Tisch, Stuhl o.ä.) und elektronische Geräte (Handy, Laptop, Bildschirm etc.), die für den Arbeitsplatz zu Hause notwendig sind, vorausgesetzt, dass die Kosten nicht bereits vom Arbeitgeber übernommen wurden. Auch die Kosten für Telefon- und Internetanschlüsse können mit bis zu 20% der Monatsrechnung abgesetzt werden.