givve® Osteraktion

Profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen für die givve® Card Sachbezug & die givve® Card Essenszuschuss

✓ Bereits ab einem Mitarbeiter
✓ Schnelle Lieferzeit & sofort einsetzbar
✓ Einfache Verwaltung und Zeitersparnis

Schnell sein lohnt sich

Nehmen Sie jetzt bis 30.04.2025 an unserer givve® Osteraktion teil und sichern Sie sich die attraktiven Sonderkonditionen für die givve® Card Sachbezug & die givve® Card Essenszuschuss! 

Das Angebot gilt nur für die ersten 150 Neukunden. Sparen Sie zusätzlich mit dem Kombi Special, wenn Sie beide Produkte gemeinsam bestellen. Fordern Sie ihren Gutschein zur Teilnahme jetzt unverbindlich an. 

 

givve® Card Sachbezug - Besser als ein Gutschein

Monatlich 50 € Sachbezug, Erholungsbeihilfe, Bonuszahlungen oder Internetpauschale auf die Prepaid Kreditkarte erhalten. Das sind nur einige Möglichkeiten der Sachbezugskarte von givve®. Die Lademöglichkeiten können vom Arbeitgeber auf die individuellen Bedürfnisse des Mitarbeiters angepasst werden. 

Drei fröhliche Personen am Tisch beim Mittagessen. Im Vordergrund die givve Card Essenszuschuss.

givve® Card Essenszuschuss - Für die gesunde Pause

Arbeitgeber können das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter mit bis zu 7,50 Euro an 15 Arbeitstagen pro Monat bezuschussen - auch im Home Office. Mit der givve® Card Essenszuschuss ist das für Arbeitgeber sogar komplett steuerfrei umsetzbar. Investieren auch Sie mit dem steuerbegünstigtem Essenszuschuss in das Wohlbefinden und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter - ganz einfach und schmackhaft beim Mittagessen.

Exklusiven Gutschein sichern

Wählen Sie ein Produkt. givve® Card Sachbezugskarte oder givve® Card Essenszuschuss. Mehrfachauswahl möglich.

Bitte wählen Sie mindestens ein Produkt aus.

Mit dem Absenden des Kontaktformulars bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung gelesen habe und damit einverstanden bin, per Telefon und/oder E-Mail weitere Informationen über die Produkte von givve zu erhalten. * Pflichtfeld

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.