FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Allgemeines

Betrag und Versteuerung

Welchen Betrag kann ich meinen Arbeitnehmern erstatten und wie muss ich diesen versteuern?

Insgesamt kann Ihr Mitarbeiter täglich bis zu 7,23 € als Essenszuschuss erhalten. Dieser setzt sich aus dem Pflichtanteil (Sachbezugswert) und dem steuerfreien Zuschuss zusammen. Der Pflichtanteil muss im Regelfall mit 25% pauschal versteuert werden. Mit givve® Lunch können Arbeitgeber Ihre Steuerlast jedoch bis auf 0,00 € reduzieren.

Mehr zum Essenszuschuss allgemein lesen Sie hier.

Weitere Informationen zur Versteuerung finden Sie auf dieser Seite. 

 

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.