FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Allgemeines

Pauschalbesteuerung

Kann der Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nutzen?

Ja, der zu versteuernde Betrag kann nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Pauschalbesteuerung von 25 % unterworfen werden. Die pauschale Besteuerung nach § 40 Abs. 2 S.1 Nr. 1 EStG ist auch möglich, wenn – wie bei givve® Lunch – keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Unternehmen besteht, dass die bezuschusste Mahlzeit ausgibt. 

Vgl.: BMF v. 18.01.2019 BStBl I 2019, 66, Tz. 2.

 

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.