Mittelbare & unmittelbare Akzeptanzverträge
Was sind mittelbare bzw. unmittelbare Akzeptanzverträge und wann sind diese für den Sachbezug notwendig?
- Unmittelbare Akzeptanzverträge werden direkt zwischen dem Kartenaussteller und der Akzeptanzstelle abgeschlossen, z.B. zwischen givve® und einem Händler XY.
- Mittelbare Akzeptanzverträge stellen eine Vertragskette dar und werden über mehrere Vertragspartner abgeschlossen, z.B. dem Kartenherausgeber givve®, dem Zahlungsnetzwerk Mastercard und einem Händler XY.
Nach Bundeseinheitlich abgestimmter Rechtsauffassung ist es unschädlich, wenn sich Anbieter wie givve® bestehender Akzeptanzverträge zwischen Emittent (z.B. Emittent der givve® Card) und Akzeptanzstelle (z.B. Aldi Süd) bedienen. Unmittelbare Akzeptanzverträge sind nicht zwingend erforderlich, da auch bei mittelbaren Akzeptanzverträgen die weiteren Voraussetzungen der RdNr. 9ff i. V. m. RdNr. 24 des BMF-Schreibens erfüllt sein müssen. Es wurde daher ausdrücklich auf das Wort "unmittelbar" im BMF-Schreiben verzichtet.
Bitte Beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.