Definition Sachzuwendung
Bei Sachzuwendungen handelt es sich um Einnahmen in einem Arbeitsverhältnis, die dem Arbeitnehmer nicht direkt entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Hier ist auch von einem geldwerten Vorteil die Rede. Richtig angewendet, profitieren Sie als Arbeitgeber von Steuervergünstigungen, die Sie optimal ausschöpfen können. Nach § 37b EstG besteht die Möglichkeit, eine Summe von bis zu 10.000 Euro pro Mitarbeiter und Wirtschaftsjahr pauschal mit 30 % zu versteuern. Das gilt in erster Linie für größere Geschenke.