Sachzuwendungen

Eine Sachzuwendung stellt eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung oder zu einmaligen Sonderzahlungen dar. Erfahren Sie mehr über Sachzuwendungen und wie Ihr Unternehmen davon profitieren kann!

Aktualisiert: Januar 2024

Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Definition Sachzuwendung

Bei Sachzuwendungen handelt es sich um Einnahmen in einem Arbeitsverhältnis, die dem Arbeitnehmer nicht direkt entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Hier ist auch von einem geldwerten Vorteil die Rede. Richtig angewendet, profitieren Sie als Arbeitgeber von Steuervergünstigungen, die Sie optimal ausschöpfen können. Nach § 37b EstG besteht die Möglichkeit, eine Summe von bis zu 10.000 Euro pro Mitarbeiter und Wirtschaftsjahr pauschal mit 30 % zu versteuern. Das gilt in erster Linie für größere Geschenke.

Sachzuwendungen für Mitarbeiter

Was sind Beispiele für Sachzuwendungen?

Sachzuwendungen sind unentgeltlich überlassene Arbeitsmittel zur beruflichen Nutzung. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt, welche Arten von Sachzuwendungen möglich sind:

  1. Hat der Betriebsarzt bei einem Mitarbeiter die Notwendigkeit einer Sehhilfe bestätigt? In diesem Falle wird eine für die Bildschirmarbeit angepasste Sehhilfe übergeben.
  2. Aber auch Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung sind möglich. Dabei ist auf die Höhe der aktuell gültigen Sachbezugswerte zu achten.
  3. Auch Geschenke an Mitarbeiter sind eine Möglichkeit. Möchten Sie diese Art Sachzuwendungen an Arbeitnehmer übergeben, kann das beispielsweise in Form von Gutscheinen für bestimmte Waren, Tankgutscheinen oder Tickets für Veranstaltungen erfolgen.
  4. Übergeben Sie Aufmerksamkeiten für persönliche Anlässe. Das kann zum Beispiel ein Jubiläum, ein Geburtstag, eine Eheschließung oder die Geburt eines Kindes sein.
  5. Des Weiteren können Sie Mitarbeiterrabatte für hauseigene Produkte oder einen Firmenwagen anbieten.

Was muss bei Sachzuwendungen beachtet werden?

Möchten Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun und Sachzuwendungen übergeben, gilt es dabei einiges zu beachten. Je nach steuerlicher Regelung müssen Sie verschiedene Dinge berücksichtigen:

  • Allgemein: Bei Sachzuwendungen muss es sich immer um eine „Sache“ handeln bzw. sichergestellt werden, dass nur Waren- und Dienstleistungen damit erworben werden können. Übergeben Sie anstatt einer Sachzuwendung eine Leistung in Form von Bargeld, handelt es sich um keine reine Sachzuwendung mehr.
     
  • 50 € Freigrenze: Hierbei ist es wichtig die Grenze von 50 € nicht zu überschreiten, damit Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Überschreiten Sie den Wert einer Sachzuwendung im Rahmen der  50 € Freigrenze pro Monat und Mitarbeiter, ist sie nicht steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Differenz kann nicht auf den Folgemonat übertragen werden und ist in diesem Fall vollständig zu versteuern.
     
  • 60 € für steuerfreie Sachgeschenke: Steht ein besonderer Anlass an? In diesem Falle haben Sie die Möglichkeit, eine Sachzuwendung als besondere Aufmerksamkeit in Form eines Sachgeschenks für Mitarbeiter zu überreichen. Bis zu einer Höhe von 60 € (inkl. MwSt.) handelt es sich um steuerfreie Sachzuwendungen. Zu besonderen Anlässen zählen beispielsweise Beförderungen, Pensionierungen und Geburtstage.

Sachzuwendungen für Ihre Mitarbeiter - wir beraten Sie.

Welchen Vorteil haben Sachzuwendungen?

Sachzuwendungen für Arbeitnehmer bringen einige Vorteile mit sich. Im Folgenden gehen wir darauf ein:

Spare Spare symbol

Steuervorteile

Sachzuwendungen an Mitarbeiter können immer als Betriebsausgaben abgerechnet werden. Anders als bei Sonderzahlungen sind Sachzuwendungen für beide Parteien steuer- und sozialversicherungsfrei. Dadurch ergeben sich für sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber finanzielle Steuervorteile.

Personalized Personalized symbol

Motivation

Bei Mitarbeitern sorgen Sachzuwendungen für Motivation. Dadurch steigern sie ihre Arbeitsleistung und erhalten den Anreiz, sich bei zukünftigen Arbeiten zusätzliche Anerkennung zu verdienen.

Valuable Valuable symbol

Arbeitgeberattraktivität

Gleichzeitig steigern Sie die Identifikation der Arbeitnehmer mit dem Unternehmen (Employer Branding). Auf dem Arbeitsmarkt werden Sie als attraktiver Arbeitgeber angesehen, was sich auf späteres Recruiting positiv auswirken kann.

Together Together symbol

Wertschätzung

Gegenüber Ihren Mitarbeitern drücken Sie Ihre Wertschätzung aus. Langfristig gesehen wirken sich Sachzuwendungen positiv auf Ihre Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterführung aus.

Welche Arbeitnehmer können von Sachzuwendungen profitieren?

Grundsätzlich profitieren alle fest angestellten Mitarbeiter davon und erhalten die Sachzuwendung steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die entsprechenden Regelungen beachtet werden.

Gleiches gilt für:

  • Minijobber
  • Aushilfen
  • Praktikanten
  • Auszubildende

Jeder Mitarbeiter kann von steuerfreien Sachzuwendungen profitieren!

Mit Sachzuwendungen motivieren Sie Ihre Mitarbeiter.

givve® Card oder givve® Lunch für Sachzuwendungen

Sie möchten Sachzuwendungen an Mitarbeiter übergeben und sie belohnen? Hierfür eignen sich unsere givve® Card für Sachbezüge oder die givve® Lunch App für den Essenszuschuss hervorragend.

givve® Card

Bei der givve® Card handelt es sich um eine Prepaid-Karte, die für Sachzuwendungen verwendet werden kann und die folgenden Vorteile bietet:

  • Flexible Aufladung mit gewünschtem Betrag. Hierüber kann der Mitarbeiter frei verfügen. Je nach gewähltem Einsatzbereich kann an den entsprechenden Akzeptanzstellen bargeldlos gezahlt werden.
  • Je nach Bedarf sind verschiedene Module anwendbar, um Sachbezüge und Sachzuwendungen zu optimieren.
  • Alle Schritte von Einrichtung bis Nutzung sind vollständig digitalisiert und automatisiert.
  • Die Karte ist beliebig personalisierbar und designbar.
givve Card
givve Lunch App

givve® Lunch

Alternativ zu herkömmlichen Sachzuwendungen können Sie Ihren Mitarbeitern auch mit Essenszuschüssen eine Freude machen. Die givve® Lunch App ist einfach anwendbar und hilft Ihnen Steuern zu sparen. Weitere Vorteile sind:

  • Flexibel einsetzbar (In Supermärkten, Restaurants, Cafés, etc.).
  • Einfach den Rechnungsbeleg mit der App abfotografieren, einreichen und alle weiteren Schritte digital und automatisiert regeln.
  • givve® Lunch erfüllt alle steuerrechtlichen Anforderungen. Volle Belegkontrolle, sodass es zu keinen Problemen kommt.
  • Überall und auch ohne Netz einsetzbar.
  • Sie unterstützen die lokale Gastronomie.
  • Für alle Mitarbeiter verwendbar (auch Homeoffice).
  • Einfache Integration und ressourcenschonende Abwicklung in der Buchhaltung.

Nutzen Sie jetzt die steuerlichen Vorteile von Sachzuwendungen und schaffen Sie positive Anreize für Ihre Mitarbeiter!

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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