givve® Sachbezugskarte

Der steuerfreie Sachbezug im Rahmen der 50 Euro Freigrenze ist eine der beliebtesten und weitverbreitetsten Formen monetärer Mitarbeiterbenefits.

✓ Flexibel in der Anwendung
✓ Individueller Mehrwert für Nutzer
✓ Netto = Brutto für Arbeitnehmer

Was kann die givve® Card?

Mit der givve® Card können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern verschiedene monetäre Benefits auszahlen, um

  • Wertschätzung und Dankbarkeit zu zeigen.
  • von Steuervorteilen zu profitieren. 
  • Ihre Mitarbeitenden zu motivieren.
  • sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
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Schnell sein lohnt sich

Nehmen Sie jetzt bis 18.04.2024 an unserer givve® Osteraktion teil und sichern Sie sich die attraktiven Sonderkonditionen für die givve® Card! Schnell sein lohnt sich, da das Angebot nur für kurze Zeit und für die ersten 100 Neukunden gilt. Einfach den Gutschein zur Teilnahme anfordern.

Benefitmodul Sachbezug 50

Der steuerfreie Sachbezug ist ein echter Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

  • 50 Euro steuerfrei für den Arbeitnehmer (netto = brutto)
  • Günstige Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung
  • Arbeitnehmer können 50 Euro nach Belieben ausgeben
  • Zeichen der Wertschätzung für Arbeitnehmer
  • Steigerung der Motivation und Produktivität

 

Das monatliche Gehaltsextra ist außerdem mit weiteren Benefitmodulen flexibel kombinierbar.

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

Bezahlmöglichkeiten mit der givve® Card

Aufgrund rechtlicher Vorgaben müssen die Bezahlmöglichkeiten von Sachbezugskarten (Verwendung der givve® Card für Sachbezüge oder Sachzuwendungen) auf eine Region oder auf einen Händler festgelegt werden. givve® bietet hierfür verschiedene Optionen.

Regional Mastercard

Regionaler Einsatz der givve® Card bei allen Mastercard Akzeptanzstellen (bis zu 12.000).

Regional givve®

Regionaler Einsatz der givve® Card exklusiv bei allen givve® Akzeptanzpartnern.

givve® Händler

Deutschlandweiter Einsatz der givve® Card bei einem givve® Akzeptanzpartner.

In der Akzeptanzstellen-Suche finden Sie alle Mastercard sowie givve® Akzeptanzstellen in Ihrer Region. 

Für jeden Einsatz die richtige Lösung - Unsere Benefitmodule

Auf einer Karte lassen sich diese vier verschiedenen steueroptimierten Benefitmodule flexibel kombinieren. Auch Bonuszahlungen sind mit der givve® Card möglich. 

Die Verwaltung ist dank unseres givve® Business Portals mit automatisierten Prozessen, wie beispielsweise dem Ladedauerauftrag, kinderleicht. So bietet die givve® Card zudem Entlastung und Zeitersparnis bei der Administration der Benefits.

Modul Sachbezug 50

  • Steuerfreier Sachbezug
  • Bis zu 50 €/Monat
  • Alternative zum Tankgutschein

Modul Internet

  • Internetpauschale
  • Bis zu 50 €/Monat
  • 25% Pauschalversteuerung

Modul Geschenk

  • Steuerfreie Sachgeschenke
  • Zu persönlichen Anlässen
  • Jeweils bis zu 60 €

Modul Erholung

  • Erholungsbeihilfe
  • Bis zu 156 €/Jahr
  • 25% Pauschalversteuerung

Gut zu wissen

  • Für alle

Der steuerfreie Sachbezug ist für alle Mitarbeiter umsetzbar, auch für Minijobber und Auszubildende.

 

  • Zusätzlich zum Obstkorb, Kaffee und Co.

Der monatliche Sachlohn kann auch zusätzlich zu einem Obstkorb oder ähnlichem gewährt werden. Sogenannte Aufmerksamkeiten wie Getränke und Genussmittel (Kaffee, Wasser, Gebäck, Obst) gelten als Sachmittel und fallen nicht unter den steuerpflichtigen Arbeitslohn.

 

  • Freigrenze

Die rechtliche Freigrenze darf nicht überschritten werden, sonst wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Seit 2022 gilt die Freigrenze von 50 € (ehemals 44 €).

 

  • Zusätzlich

Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung ist seit 2020 nicht mehr möglich. 

 

  • 50 € Sachbezug je Arbeitgeber

Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber (z.B. Minijobber), kann dieser von jedem Arbeitgeber den Sachbezug von 50 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erhalten.

givve® Infothek

Viele weitere interessante Artikel zu givve® und unseren Produkten finden Sie in der brandneuen Infothek.

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.