givve® Lunch

Neue Sachbezugswerte für 2020

givve Lunch

Seit Januar 2020 digitalisieren wir mit givve® Lunch die Mittagspause deutscher Arbeitnehmer. Pünktlich zu unserem Produktstart erhöhen sich auch die Sachbezugswerte für Speisen und Getränke. Diese werden zum 1. Januar 2020 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Damit ist künftig ein Mittag- (oder Abendessen) mit 3,40 € anzusetzen und ein Frühstück mit 1,80 €. Das bedeutet: Sie können den täglichen Verpflegungszuschuss für Ihre Mitarbeiter auf bis zu 6,50 € erhöhen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • 3,40 € Pflichtanteil amtlicher Sachbezugswert (2019: 3,30 €)
  • 3,10 € steuerfreier Arbeitgeberzuschuss (bleibt gleich)

 
Details zur Zusammensetzung des Essenszuschusses und zu givve® Lunch finden Sie hier.