Das Social Card Guthaben wird ausschließlich von der zuständigen Behörde oder Leistungsstelle auf die Karte geladen, meist automatisiert zu festen Auszahlungsterminen. Ein eigenes Bankkonto der Empfänger ist dafür nicht nötig, die Social Card ist als guthabenbasierte Bezahlkarte gedacht. Die Höhe und Art der Aufladung orientieren sich an den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und an regionalen Vorgaben. Kommunen können Guthaben bei Bedarf auch anlassbezogen nachladen oder anpassen, ohne dass sich der grundsätzliche Leistungsumfang ändert.
Empfänger können ihr aktuelles Social Card Guthaben in der Regel über ein Portal oder eine App einsehen. Dort werden auch getätigte Transaktionen und der verbleibende Betrag transparent dargestellt. Bargeld und Nutzungslimits, zum Beispiel ein monatliches Bargeldlimit, werden von den Behörden im Verwaltungsportal festgelegt und können regional oder auch individuell angepasst werden. Je nach Bundesland oder Kartenmodell können außerdem bestimmte Regionen oder Händlergruppen für die Nutzung eingeschränkt sein.
Überweisungen durch Karteninhaber sind bei der Social Card grundsätzlich gesperrt. Einzelne Regionen haben jedoch Ausnahmen eingeführt oder angekündigt, etwa Hamburg mit freigeschalteten Überweisungen an zugelassene Zahlungsempfänger und der Möglichkeit, definierte Lastschriften einzurichten.