Social Card

Die Einführung von Social Cards bzw. Bezahlkarten für Leistungsempfänger repräsentiert ein hochaktuelles Thema und markiert einen innovativen Schritt in der Unterstützung von Geflüchteten und weiteren Leistungsempfängern. Diese Karten dienen dazu, die herkömmliche Auszahlung von Bargeld durch eine moderne Bezahlkartenlösung zu ersetzen. Sie bieten nicht nur Flexibilität und Sicherheit, sondern tragen auch dazu bei, die Effizienz und Transparenz in der Unterstützung von bedürftigen Menschen zu verbessern.

Aktualisiert: Dezember 2025

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO bei givve (Upcoop)

Ist seit 13+ Jahren für das B2B-Wachstum im Benefits/Payment Bereich verantwortlich und besitzt ein ausgeprägtes Gespür für Trends sowie die Erschließung neuer Märkte, wie z.B. des Public Sectors. Fokus: Go-to-Market, Revenue & Pricing, GovTech sowie Produktentwicklung. Adrian verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise für rechtssichere Produkte (§ 8 EStG/§ 18a TVöD). Bei givve treibt er die nachhaltige Produktentwicklung auf Basis innovativer datengetriebener Analysen voran und legt großen Wert auf strategische Mitarbeiterführung in seinem Team. Eine kaufmännische Ausbildung und jahrzehntelange Erfahrung im Vertrieb bilden seinen fachlichen Hintergrund.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Kernlogik der Karte: Die Social Card ist guthabenbasiert und dient als Bargeldersatz, nicht als Konto. Überweisungen und Lastschriften sind grundsätzlich nicht möglich oder nur in klar geregelten Ausnahmefällen freischaltbar. Bargeldabhebungen sind je nach regionaler Einstellung meist nur begrenzt erlaubt.
  • Social Card Guthaben und Alltag: Das Social Card Guthaben wird regelmäßig von der zuständigen Behörde aufgeladen. Damit können Leistungsempfänger im Handel bezahlen und abhängig vom Kartenmodell sowie den Einstellungen vor Ort an Geldautomaten Bargeld abheben.
  • Social Card online nutzen: Die Karte funktioniert wie eine Visa- oder Mastercard-Debitkarte, ist häufig auch digital in Wallet oder App verfügbar und kann, sofern freigeschaltet, für Online Zahlungen in Shops oder Apps genutzt werden.

Was ist eine Social Card?

Eine Social Card ist eine Prepaid-Karte, die speziell für die Nutzung durch Geflüchtete und andere Leistungsempfänger entwickelt wurde. Sie ermöglicht den Karteninhabern einen einfachen und diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Sozialleistungen. Durch die Verwendung von Social Cards wird eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, während gleichzeitig die Effizienz und Transparenz in der Abwicklung von Unterstützungsleistungen gesteigert werden.

Social Card

Warum könnte die Umstellung von Bargeldbezug zu Social Cards erfolgen?

Die Umstellung von Bargeldbezug auf Social Cards bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Entlastung der Verwaltung und des öffentlichen Dienstes: Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels ermöglicht die Nutzung von Social Cards eine effizientere und ressourcenschonende Verwaltung.
  • Einfache und unkomplizierte Lösung: Die Ausgabe von Schecks entfällt, ebenso wie das lange Anstehen bei der Auszahlung. Social Cards bieten eine zeitgemäße und komfortable Lösung.
  • Unkompliziertes Bezahlverfahren: Die Bezahlung mit Social Cards ist einfach und erfordert keine komplexen Prozesse. Dies fördert die Nutzerfreundlichkeit.
  • Gleichberechtigung und weniger Diskriminierung: Durch die neutrale Gestaltung der Social Card werden Rückschlüsse auf den Sozialleistungsempfang vermieden, was zu mehr Gleichberechtigung und weniger Diskriminierung führt.
  • Ziel der Zweckbindung und Missbrauchsprävention: Social Cards sollen Sozialleistungen stärker zweckgebunden nutzbar machen und eine zweckfremde Verwendung erschweren. Je nach regionaler Ausgestaltung werden dafür bestimmte Geldtransfers, etwa ins Ausland, und auch Bargeldabhebungen begrenzt.
  • Mehr Steuerbarkeit und Nachvollziehbarkeit für Behörden: Durch die digitale Auszahlung des Social Card Guthabens werden Prozesse einheitlicher und transparenter. Auszahlungen lassen sich besser steuern und dokumentieren, und die Behörden erhalten eine klarere Übersicht über Nutzung und Guthabenflüsse.

Bezahlung mit der Social Card im Alltag

Sachleistungen über Social Cards werden als Guthaben auf eine Karte geladen, die Leistungsempfänger im Alltag wie eine normale Debitkarte nutzen können. Da die Social Card guthabenbasiert ist, sind Zahlungen nur bis zur Höhe des verfügbaren Betrags möglich. Eine Überziehung oder Kreditfunktion gibt es nicht. Das Social Card Guthaben wird ausschließlich durch die zuständige Behörde aufgeladen, meist regelmäßig monatlich und bei Bedarf auch anlassbezogen.

Die Social Card kann bei vielen typischen Akzeptanzstellen des täglichen Bedarfs eingesetzt werden, zum Beispiel:

  • Supermärkte
  • Drogerien
  • Apotheken
  • Bekleidungsgeschäfte
  • Gastronomie
  • weitere Bereiche des täglichen Bedarfs

Über die Karte lassen sich sowohl laufende Leistungen als auch einmalige Zuschüsse oder kurzfristige Hilfen bei akuter Mittellosigkeit transparent und nachvollziehbar bereitstellen.

Ein Mehrwert für Behörden und Leistungsempfänger mit der Social Card von givve.

Social Card Guthaben: Wie werden Leistungen aufgeladen und verwaltet?

Das Social Card Guthaben wird ausschließlich von der zuständigen Behörde oder Leistungsstelle auf die Karte geladen, meist automatisiert zu festen Auszahlungsterminen. Ein eigenes Bankkonto der Empfänger ist dafür nicht nötig, die Social Card ist als guthabenbasierte Bezahlkarte gedacht. Die Höhe und Art der Aufladung orientieren sich an den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und an regionalen Vorgaben. Kommunen können Guthaben bei Bedarf auch anlassbezogen nachladen oder anpassen, ohne dass sich der grundsätzliche Leistungsumfang ändert.

Empfänger können ihr aktuelles Social Card Guthaben in der Regel über ein Portal oder eine App einsehen. Dort werden auch getätigte Transaktionen und der verbleibende Betrag transparent dargestellt. Bargeld und Nutzungslimits, zum Beispiel ein monatliches Bargeldlimit, werden von den Behörden im Verwaltungsportal festgelegt und können regional oder auch individuell angepasst werden. Je nach Bundesland oder Kartenmodell können außerdem bestimmte Regionen oder Händlergruppen für die Nutzung eingeschränkt sein.

Überweisungen durch Karteninhaber sind bei der Social Card grundsätzlich gesperrt. Einzelne Regionen haben jedoch Ausnahmen eingeführt oder angekündigt, etwa Hamburg mit freigeschalteten Überweisungen an zugelassene Zahlungsempfänger und der Möglichkeit, definierte Lastschriften einzurichten.

Wie profitieren Leistungsempfänger von einer Social Card?

Für Leistungsempfänger wie etwa Geflüchtete bieten Social Cards gleich mehrere Vorteile:

  • Kein Bankkonto nötig
  • Kein fester Wohnsitz nötig
  • Kein Anstehen mehr nötig, wie bei der üblichen Scheckausgabe bzw. Bargeldauszahlung
  • Pünktliche Auszahlung
  • Besserer Überblick über die getätigten Zahlungen durch praktische Übersicht
  • Beträge können auch angespart werden
  • Sozialleistungen, die auf die Social Card ausbezahlt werden, sind insolvenzgeschützt
  • Mehr Sicherheit durch weniger Bargeld und die Möglichkeit bei Verlust oder Diebstahl die Karte sofort zu sperren
  • Förderung freier Entscheidung durch flexible Einsatzmöglichkeiten an allen Mastercard Akzeptanzstellen

Ihre Orientierungshilfe zur Bezahlkarte für Leistungsempfänger

Wir haben für Sie eine Übersicht aller wichtigen Informationen zum Thema Bezahlkarte für Leistungsempfänger erstellt. In unserem kostenlosen Whitepaper führen wir Sie durch folgende Themen: 

  • Vorteile für Behörden und Leistungsempfänger
  • Verwaltung und Kartennutzung
  • Mögliche Szenarien der Bezahlkarte 

Wie genau funktioniert die givve Social Card?

Die givve Social Card, bei givve unter Bezahlkarte für Leistungsempfänger bekannt, bietet eine flexible und nutzerfreundliche Lösung für Sozialleistungen:

  • Deutschlandweit: Die Bezahlkarte ist grundsätzlich bundesweit einsetzbar. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, ihre Nutzung geografisch einzugrenzen – etwa auf ein bestimmtes Bundesland, einen Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder eine einzelne Gemeinde. Diese flexible Ausgestaltung trägt den unterschiedlichen strukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen der jeweiligen Kommunen Rechnung.
  • Bargeldbezug: Mit der Bezahlkarte von givve lässt sich der Bargeldbezug individuell für jede leistungsberechtigte Person steuern. Die auszahlende Stelle kann dabei sowohl ein Abhebelimit als auch die Anzahl der monatlichen Abhebungen pro Person festlegen. So bleibt genügend Spielraum, um auf unterschiedliche Bedarfslagen flexibel und verantwortungsvoll zu reagieren.
  • Festlegen der Ladeaufträge: Die Nutzer haben die Möglichkeit, Ladeaufträge festzulegen, die dann automatisiert erfolgen. Dies ermöglicht eine regelmäßige und vorhersehbare Aufladung der Social Card.
  • Aktivierung von Onlinezahlungen: Mit der givve Social Card können Onlinezahlungen bedarfsgerecht aktiviert werden. Zur Auswahl stehen dabei drei Optionen: uneingeschränkte Nutzung innerhalb Deutschlands, Einschränkung auf ausgewählte Händler oder vollständige Deaktivierung von Onlinezahlungen.
  • Sicherheit und Datenschutz: Die givvevSocial Card legt großen Wert auf Sicherheit und Datenschutz, um die persönlichen Informationen und finanziellen Mittel der Karteninhaber zu schützen.

Die givve Social Card bietet somit eine maßgeschneiderte Lösung für die Verwaltung und Nutzung von Sozialleistungen, die sowohl flexibel als auch benutzerfreundlich ist.

Regionale Einstellungen - Ihre Möglichkeiten

Social Cards können regional unterschiedlich freigeschaltet werden. Die Reichweite der Nutzung kann dabei je nach Einstellung von einer Gemeinde oder einem Ort über den Landkreis oder eine kreisfreie Stadt und das jeweilige Bundesland bis hin zu einer bundesweiten Nutzung reichen. Welche Variante gilt, entscheidet die zuständige Behörde vor Ort und sie kann die Freischaltung an lokale Anforderungen und Rahmenbedingungen anpassen.

Deutschlandkarte mit beispielhaften Einsatzgebieten der Bezahlkarte für Leistungsempfänger: Gemeinde (z. B. Bad Vilbel), Landkreis oder kreisfreie Stadt (z. B. Frankfurt), Bundesland (z. B. Hessen), PLZ-Region (z. B. 2er PLZ-Gebiet) oder bundesweit.

Social Card nutzen – digital, unkompliziert und sicher mit givve

Die Nutzung von Social Cards wie givve bietet zahlreiche Vorteile, die den Nutzern ein digitales, unkompliziertes und sicheres Erlebnis ermöglichen:

  • Digitalisierung
  • Unkomplizierte Verwaltung
  • Sicherheit und Datenschutz
  • Flexibilität

Die Einführung von Social Cards, insbesondere durch innovative Lösungen wie givve, revolutioniert die Art und Weise, wie Sozialleistungen verwaltet und genutzt werden. Diese digitalen Instrumente bieten nicht nur eine zeitgemäße Alternative zu traditionellen Zahlungsmethoden, sondern tragen auch dazu bei, die Gleichberechtigung, Sicherheit und Effizienz im Sozialleistungsbereich zu fördern.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie umfassend zu unseren Social Cards!

Häufige Fragen zur Social Card

Im Alltag werden die Begriffe oft gleich genutzt. Die Social Card ist die konkrete Ausprägung einer Bezahlkarte, also eine guthabenbasierte Zahlungskarte für Sozialleistungen. Sie ersetzt kein Bankkonto und erlaubt keine freien Überweisungen durch die Karteninhaber.

Das Social Card Guthaben wird regelmäßig von der zuständigen Behörde auf die Karte geladen. Leistungsempfänger können den aktuellen Stand und die Transaktionen in der Regel über eine App oder ein Portal einsehen. Das Guthaben kann bis zur verfügbaren Höhe im Alltag genutzt werden.

Online-Zahlungen mit der Social Card sind grundsätzlich möglich, wenn die jeweilige Region oder Behörde dies freischaltet. Je nach Bundesland kann die Online Nutzung aber eingeschränkt sein oder nur für bestimmte Händler gelten. Ob Online-Zahlungen aktiv sind, hängt also von der regionalen Einstellung ab.

Bargeldabhebungen sind meist möglich, aber nur in einem begrenzten Rahmen, der von der zuständigen Behörde regional festgelegt wird. Überweisungen und in der Regel auch Lastschriften sind für Karteninhaber grundsätzlich gesperrt. Ausnahmen sind nur nach ausdrücklicher Freigabe vorgesehen.

Die Social Card ist wie eine normale Zahlungskarte in vielen Akzeptanzstellen des täglichen Bedarfs nutzbar, zum Beispiel in Supermärkten, Drogerien oder in der Gastronomie. Welche Händler genau möglich sind, wird regional von der Behörde festgelegt und kann deshalb je nach Ort variieren.

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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