Geschäftsreise
Kann ich den Essenszuschuss auch erhalten, wenn ich auf einer Geschäftsreise bin?
Wenn Sie eine Dienstreise durchführen oder eine Auswärtstätigkeit ausüben, dürfen Sie grundsätzlich keinen Essensgeldzuschuss erhalten, weil bereits Anspruch auf eine steuerfreie Verpflegungspauschale (Spesen) besteht.
Jedoch sind folgende Ausnahmen gestattet:
- Der AN beansprucht keine steuerliche Begünstigung wegen Mehraufwendungen für Verpflegung nach § 9 Abs. 4a EStG - dann kann er auch den Essenszuschuss erhalten.
- Dr AN kann Zuschüsse zu Mahlzeiten nach 3 Monaten der Auswärtstätigkeit beanspruchen, da sie dann nicht mehr von der steuerlichen Begünstigung wegen Mehraufwendungen für Verpflegung nach § 9 Abs. 4a EStG profitieren.