Geschäftsreise
Kann ich den Essenszuschuss auch erhalten, wenn ich auf einer Geschäftsreise bin?
Hierbei muss nach Art der Dienstreise unterschieden werden:
- Bei Dienstreisen, die länger als 11 Stunden andauern und Anspruch auf 26,40 € Tagegeld besteht, darf zusätzlich kein Essenszuschuss gewährt werden.
- Bei Dienstreisen, die länger als 11 Stunden andauern und Anspruch auf weniger als bzw. genau 18,40 € Tagegeld besteht, dann darf ein Essenszuschuss von 8 € auch zusätzlich gewährt werden, weil an dem Tag insgesamt nicht mehr als 26,40 € steuerfrei bezuschusst wird. Gleiche Berechnung gilt auch beim Essenszuschuss von 2 € - hier darf nicht mehr als 24,40 € Anspruch auf Tagegeld bestehen.
Info zu Dienstreisen:
- Grundsätzlich besteht bei einer Dienstreise Anspruch auf 2,20 € pro Stunde.
- Eine Dienstreise muss mind. 3 Stunden dauern.
- Anspruch Tagegeld (in €) kann variieren und auch niedriger oder auch deutlich höher sein.