Zusätzliche Belegpositionen
Können auf dem Beleg auch weitere Belegpositionen enthalten sein, die nicht zur eigentlichen Mahlzeit gehören?
Ja, es ist auch möglich gemischte Belege, die neben der arbeitstäglichen Mahlzeit noch weitere, gleichzeitig mit der Mahlzeit erworbene Produkte enthalten, die nicht Teil der Mahlzeit sind, einzureichen. Gegenüber dem Arbeitgeber wird der Zuschuss nur für die Höhe des tatsächlichen Mahlzeitenpreises geltend gemacht. Unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer den Teilbetrag für die Mahlzeit eindeutig bestimmt, steht es der Bewertung mit dem Sachbezugswert nicht entgegen, wenn die Rechnung zusätzliche Artikel enthält.
Vgl.: LfSt Bayern 11.2.2019 3.1, BeckVerw 448222.