Betrag und Versteuerung
Welchen Betrag kann ich meinen Arbeitnehmern erstatten und wie muss ich diesen versteuern?
Insgesamt kann Ihr Mitarbeiter täglich bis zu 7,23 € als Essenszuschuss erhalten. Dieser setzt sich aus dem Pflichtanteil (Sachbezugswert) und dem steuerfreien Zuschuss zusammen. Der Pflichtanteil muss im Regelfall mit 25% pauschal versteuert werden. Mit givve® Lunch können Arbeitgeber Ihre Steuerlast jedoch bis auf 0,00 € reduzieren.
Mehr zum Essenszuschuss allgemein lesen Sie hier.
Weitere Informationen zur Versteuerung finden Sie auf dieser Seite.
Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.