Betrag und Versteuerung
Welchen Betrag kann ich meinen Arbeitnehmern erstatten und wie muss ich diesen versteuern?
Insgesamt kann Ihr Mitarbeiter täglich bis zu 7,50 € als Essenszuschuss erhalten. Dieser setzt sich aus dem Pflichtanteil (Sachbezugswert) und dem steuerfreien Zuschuss zusammen. Der Pflichtanteil muss im Regelfall mit 25% pauschal versteuert werden. Mit der givve® Card Essenszuschuss können Arbeitgeber Ihre Steuerlast jedoch bis auf 0,00 € reduzieren.
Mehr zum Essenszuschuss allgemein lesen Sie hier.
*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.