FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Steuerfragen

Mittelbare & unmittelbare Akzeptanzverträge

Was sind mittelbare bzw. unmittelbare Akzeptanzverträge und wann sind diese für den Sachbezug notwendig?

  • Unmittelbare Akzeptanzverträge werden direkt zwischen dem Kartenaussteller und der Akzeptanzstelle abgeschlossen, z.B. zwischen givve® und einem Händler XY. 
  • Mittelbare Akzeptanzverträge stellen eine Vertragskette dar und werden über mehrere Vertragspartner abgeschlossen, z.B. dem Kartenherausgeber givve®, dem Zahlungsnetzwerk Mastercard und einem Händler XY. 


Nach Bundeseinheitlich abgestimmter Rechtsauffassung ist es unschädlich, wenn sich Anbieter wie givve® bestehender Akzeptanzverträge zwischen Emittent (z.B. eine Bank wie Payrnet) und Akzeptanzstelle (z.B. Aldi Süd) bedienen. Unmittelbare Akzeptanzverträge sind nicht zwingend erforderlich, da auch bei mittelbaren Akzeptanzverträgen die weiteren Voraussetzungen der RdNr. 9ff i. V. m. RdNr. 24 des BMF-Schreibens erfüllt sein müssen. Es wurde daher ausdrücklich auf das Wort "unmittelbar" im BMF-Schreiben verzichtet.


Bitte Beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.