FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Mitarbeiter verwalten

Tod Kartenhalter

Was passiert mit der givve® Card, wenn ein Kartenhalter verstirbt?

In diesem Falle gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Als Arbeitgeber können Sie in diesem Falle von Ihrem Recht, auf Umtausch in ein gesetzliches Zahlungsmittel, Gebrauch machen. Das heißt das Restguthaben wird an den Arbeitgeber ausbezahlt.
  2. Sofern es einen einzigen Erben gibt, kann diesem ein Gutschein in Höhe des Restbetrages ausgestellt werden. Hierzu wird der gültige Erbschein sowie der Personalausweis des Erben benötigt.