FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu allen givve® Produkten.

Sie besitzen eine givve® Bezahlkarte für Asylbewerber? Informationen finden Sie auf dieser Seite. Behördenkunden/Administratoren der Bezahlkarte erhalten zusätzlich zu unseren FAQs Unterstützung durch unseren Chatbot

Allgemeines

Privatinsolvenz

Ist der steuerfreie Sachbezug über die givve® Card, im Falle einer Privatinsolvenz meiner Mitarbeiter, pfändbar?

Eine direkte Pfändung von Sachbezügen ist oft nicht möglich. Allerdings unterliegen Sachbezüge nicht dem Pfändungsschutz der §§ 850 ff. ZPO und sind bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Geldlohns mitzurechnen sowie auf den pfändungsfreien Betrag anzurechnen.

 

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

 

Bezahlkarte Asylbewerber / Payment Card for Applicants for Asylum / Carte de paiement pour demandeurs d'asile / بطاقة الدفع الخاصة بطالبي اللجوء / Card-ul de plată pentru solicitanții de azil / Платежная карта соискателя статуса беженца / Mülteci adayı ödeme kartı / ለጥገኝነት ጠያቂዎች የክፍያ ካርድ / Платіжна карта шукача притулку / Carta de pago para solicitantes de asilo / Platna kartica tražitelja azila / Karta peredayînê ya ji bo penaberan / საგადახდო ბარათი თავშესაფრის მაძიებელთათვის / Kaarka lacag bixinta ee magangalyo-doonka / Платежна картичка за баратели на азил / Karta e pagesës për azilkërkuesit / کارت پرداخت برای پناهجویان0د پناه غوښتونکو لپاره د تادیې کارت / کارت پرداخت برای پناهجویان / Platna kartica za tražioce azila / کارتی پارەدان بۆ پەناخوازان