Bildungskarte

Die Bildungskarte ist ein Instrument, das darauf abzielt, Kinder aus einkommensschwachen Familien zu unterstützen und ihnen die Teilnahme an Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten zu ermöglichen. Sie wurde eingeführt, um die Chancengleichheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass kein Kind aufgrund der finanziellen Situation seiner Familie von Bildung und sozialer Teilhabe ausgeschlossen wird.

Aktualisiert: Februar 2024

Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Durch die Bildungskarte können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Leistungen) in Anspruch genommen werden. Dies umfasst unter anderem finanzielle Unterstützung für Schulausflüge, Mittagessen in der Schule, Lernförderung sowie Zuschüsse für die Teilnahme an Sportvereinen oder Musikunterricht.

Was ist eine Bildungskarte?

Mit der Bildungskarte sollen Kinder aus einkommensschwachen Familien, die Sozialleistungen beziehen, unterstützt werden. Über die Karte können Leistungen des Bildungspakets Bildung und Teilhabe (BuT-Leistungen) in Anspruch genommen werden. Für gewisse Leistungen mussten zuvor Anträge beim zuständigen Amt gestellt werden.

Mit der Karte können diese jedoch antragsfrei in Anspruch genommen werden, was den Zugang zu diesen Leistungen vereinfacht. Jedes Kind aus der Familie erhält eine eigene Karte. Ziel der Karte und des Bildungspakets ist es den Kindern eine bessere Möglichkeit zu bieten, um an Bildungs- und Freizeitaktivitäten gleichwertig zu anderen teilzunehmen.

Welche Leistungen können mit der Bildungskarte bezogen werden?

Die Bildungskarte ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Leistungen des Bildungspakets, ohne dass ein separater Antrag gestellt werden muss. Zu den Leistungen, die mit der Bildungskarte bezogen werden können, gehören:

  • Eintägige Schul- und Kita-Ausflüge
  • Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
  • Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Leistungen aus dem Bereich Sport, Kultur und Freizeit, wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder Musikschulgebühren (hierbei bis zu 15€ im Monat)

Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Leistungen des Bildungspakets weiterhin einen separaten Antrag erfordern und das Geld direkt an die Eltern ausgezahlt wird. Dazu gehören:

  • Schülerbeförderung
  • Schulbedarf

Auch gilt, dass Leistungen aus dem Bereich Sport, Kultur und Freizeit nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezogen werden können, während Leistungen aus dem schulischen Bereich und in Kindertageseinrichtungen bis zum 25. Lebensjahr in Anspruch genommen werden können.

Die givve® Card bietet öffentlichen und kommunalen Einrichtungen eine Alternative zur Bildungskarte.

Wer hat Anspruch auf den Erhalt der Bildungskarte?

Die Bildungskarte wird Kindern ausgestellt, deren Eltern die folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen

Wo kann die Bildungskarte beantragt werden?

Die Beantragung der Bildungskarte erfolgt bei der für die jeweilige Leistung zuständigen Stelle. In den meisten Fällen wird die Karte automatisch nach Hause geschickt. Jedoch muss für bestimmte Leistungen, wie Wohngeld oder Kinderzuschlag, das entsprechende Amt aufgesucht werden. Hier eine Auflistung, welches Amt für wen zuständig ist:

  • Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld: Zuständig ist das örtliche Jobcenter.
  • Asylbewerberleistungen: Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen, müssen sich an die zuständigen Sachbearbeiter wenden.
  • Sozialhilfe, Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung), Wohngeld oder Kinderzuschlag (KiZ): Zuständig ist das örtliche Sozialamt oder die Sozialhilfebehörde.

Es ist wichtig, dass die Berechtigten die Bildungskarte bei der entsprechenden Stelle beantragen, um von den Leistungen des Bildungspakets profitieren zu können.

 

Wie werden die in Anspruch genommenen Leistungen mit der Bildungskarte bezahlt?

Die Bildungskarte wird beim jeweiligen Leistungserbringer vorgelegt, beispielsweise beim Sportverein, der Musikschule oder dem Anbieter für Mittagsverpflegung in Schulen oder Kitas. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf unterschiedliche Weise:

  • Abbuchen von der Karte: Der Leistungserbringer kann die in Anspruch genommene Leistung direkt von der Bildungskarte abbuchen. Hierfür wird ein entsprechendes Kartengerät verwendet, um die Transaktion durchzuführen.
  • Überweisung auf ein Online-Konto: Alternativ dazu kann der Leistungserbringer eine Überweisung des Leistungsberechtigten auf ein Online-Konto erhalten. Der Betrag wird dann vom Online-Konto des Leistungsberechtigten abgebucht.

Nachdem die Leistung erbracht wurde, rechnet das zuständige Amt die in Anspruch genommenen Leistungen über die Bildungskarte mit den Leistungserbringern ab. Für die Nutzer der Bildungskarte entstehen dabei keine Kosten bei der Abbuchung.

givve® als Alternative zur Bildungskarte – welche Vorteile entstehen?

Die givve® Card bietet eine attraktive Alternative zur Bildungskarte und eignet sich auch für öffentliche und kommunale Einrichtungen, die bereits die Bildungskarte zur Verfügung stellen. Durch die givve® Card können verschiedene Leistungen abgedeckt werden, die normalerweise über die Bildungskarte abgerufen werden, darunter:

  • Ernährung
  • Klassenfahrten
  • Lernförderung
  • Ausflüge

Die entsprechenden Geldbeträge, die normalerweise auf die Bildungskarte ausgezahlt werden, können stattdessen auf die givve® Card geladen werden. Dies ermöglicht es den Berechtigten, die entsprechenden Leistungen problemlos in Anspruch zu nehmen, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die givve® Card bietet somit eine flexible und bequeme Lösung für den Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten für Kinder aus einkommensschwachen Familien.

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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