Um Gutscheine für Mitarbeiter steuerfrei auszugeben, gibt es zwei Möglichkeiten.
- Im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze von maximal 50 € (inkl. MwSt.) pro Monat und Mitarbeiter.
Das bedeutet: Wenn Sie pro Mitarbeiter und Gutschein die Grenze von 50 € brutto nicht überschreiten, ist der Mitarbeiter Gutschein steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Hierbei spielt es auch keine Rolle, zu welchem Anlass ein Gutschein ausgegeben wird. - Liegt ein besonderer Anlass vor? In diesem Falle zählt eine Höchstgrenze von 60 € pro Anlass für Gutscheine an Arbeitnehmer als Mitarbeitergeschenk.
Zu den besonderen Anlässen zählen:
- Geburtstag
- Beförderung oder bestandene Prüfung
- Dienstjubiläum
- Pensionierung
- Verlobung, Hochzeit oder Silberhochzeit
- Geburt oder Taufe eines Kindes
Wichtig: Bei einem Mitarbeitergutschein zählen Weihnachten und Ostern nicht zu den besonderen Anlässen und fallen in die 50 € Grenze.
Grundvoraussetzung: Der Gutschein darf nur zum Bezug einer Sache oder Dienstleistung berechtigen. Eine Barauszahlung ist in diesem Falle ausgeschlossen.