Essensgeld (auch als Essenszuschuss bekannt) ist ein geldwerter Vorteil für Mitarbeiter. Sie als Arbeitgeber steuern für eine Mahlzeit (beispielsweise für ein Mittagessen) einen gewissen Teil bei. Dadurch haben Ihre Angestellten den Vorteil, eine vergünstigte oder gar kostenlose Mahlzeit zu erhalten.
Da auf Grund des Essengeldes die Lebensunterhaltungskosten sinken, wären sie rein theoretisch dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Aus diesem Grund sind sie gleichzeitig steuerpflichtig.