Essensgeld: Gesunde Verpflegung steuerlich absetzen

Haben Sie sich schon Gedanken dazu gemacht, Essensgeld in Ihrem Unternehmen einzuführen? Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum Essensgeld und wie es steuerlich absetzbar ist.

Aktualisiert: Januar 2024

Autorin: Shani Honeck
Content Marketing Manager

Beschäftigt sich seit Jahren mit den Themen Nachhaltigkeit und Ernährung, deren Zusammenhängen sowie der Frage, wie man Umweltschutz in den Alltag integriert.

Was ist Essensgeld und warum gibt es so etwas?

Eine gesunde und reichhaltige Ernährung ist das A und O, um fit zu bleiben. Umso mehr sind Arbeitgeber darum bemüht, Ihren Angestellten ein gesundes Mittagsessen zu bieten und sie dabei auch finanziell zu unterstützen. So können Sie sich und Ihren Mitarbeitern einen Mehrwert verschaffen.

Essensgeld givve Lunch

Essensgeld (auch als Essenszuschuss bekannt) ist ein geldwerter Vorteil für Mitarbeiter. Sie als Arbeitgeber steuern für eine Mahlzeit (beispielsweise für ein Mittagessen) einen gewissen Teil bei. Dadurch haben Ihre Angestellten den Vorteil, eine vergünstigte oder gar kostenlose Mahlzeit zu erhalten. 

Da auf Grund des Essengeldes die Lebensunterhaltungskosten sinken, wären sie rein theoretisch dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Aus diesem Grund sind sie gleichzeitig steuerpflichtig.

Essensgeld als Sachbezugswert für Mittagessen

Ist von einer Verpflegung am Arbeitsplatz die Rede, gelten hierbei Sachbezugswerte. Dadurch erhalten Ihre Angestellten nicht nur eine gesunde und erschwingliche Mahlzeit. Gleichzeitig haben Sie den Vorteil, dass das Essensgeld steuerlich absetzbar ist.

Sie als Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit, pro Arbeitstag und Mitarbeiter bis zu 7,23 € zu bezuschussen.

Wie viel Essensgeld gibt es vom Arbeitgeber?

Ein Blick auf die Essenspauschale zeigt, dass sich der Zuschuss aus einem Pflichtanteil (Sachbezugswert) in Höhe von 4,13 €, sowie 3,10 € steuerfreiem Zuschuss zusammensetzt.

Dabei ist zunächst der Pflichtanteil in Höhe von 4,13 € zu bezahlen.

Entdecken Sie die zahlreichen Möglichkeiten mit givve® Lunch!

Ist Essensgeld steuerlich absetzbar?

Ein Verpflegungszuschuss bzw. Essensgeld ist steuerfrei, wenn Sie die folgende Regel beachten:

  • Wie bereits erwähnt, setzt sich das Essensgeld aus Sachbezugswert und Arbeitsgeberzuschuss zusammen. Bei einer Mahlzeit beträgt der Sachbezugswert pro Tag 4,13 €. Der Arbeitsgeberzuschuss hingegen liegt bei 3,10 €.
  • Übernimmt der Arbeitsnehmer den Sachbezugswert, müssen auf den vollständigen Betrag vom Essensgeld keine Steuer und Sozialabgaben entrichtet werden.
  • Tipp: Möchten Sie Essensgeld steuerlich absetzen, empfehlen wir Ihnen eine Pauschalversteuerung von 25% durch den Arbeitgeber (Essensgeld Lohnabrechnung). Sie kann alternativ aber auch durch den Mitarbeiter als Essensgeld in der Steuererklärung geltend gemacht werden (Essensgeld Abzug vom Lohn).
  • Der Sachbezug für Mahlzeiten gilt übrigens für sämtliche Angestellte. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Vollzeit, Teilzeit, als Auszubildender oder Minijobber arbeiten.

Was gibt es zu beachten?

Calendar Calendar symbol

Einmal pro Arbeitstag

Es ist nur ein Zuschuss pro Mitarbeiter und pro Arbeitstag erlaubt.

Food Food symbol

Unmittelbarer Verzehr

Es muss sich um Mahlzeiten handeln, die zum direkten Verzehr geeignet sind.

Briefcase Briefcase symbol

Nur an Arbeitstagen

Nur an Arbeitstagen. Bei Krankheit oder Urlaub ist kein Zuschuss möglich.

Was sind die Vorteile von Essensgeld für Mitarbeiter?

  • Ein Essenszuschuss vom Arbeitgeber sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter motiviert sind und sie lange gebunden werden.
  • Gleichzeitig sorgen Sie bei Ihren Mitarbeitern für Wertschätzung.
  • Für Ihre Mitarbeiter ist langfristig ein erschwingliches gesundes Mittagessen möglich. Das trägt positiv zur Gesundheit bei.
  • Sie profitieren von einem positiven Employer Branding (positives Arbeitgeberimage am Arbeitsmarkt). Das ist für die Zukunft Goldwert!
  • Insgesamt steigt die Mitarbeiterzufriedenheit an. Gleichzeitig steigt dadurch auch die Arbeitsqualität.

Bezuschussen Sie das Essen Ihrer Mitarbeiter mit der digitalen Essensmarke givve® Lunch!

Essensgeld mit givve®

givve® bietet Ihnen in puncto Essensgeld die ideale Lösung! Dabei nutzen wir givve® Lunch, eine App für den digitalen Essenszuschuss. Die App ist vollständig an die steuerrechtlichen Anforderungen angepasst. Mit givve® Lunch lässt sich außerdem die Steuerlast bis auf Null Euro reduzieren. Unsere Lunch Lösung ist extrem flexibel und kann überall eingesetzt werden.

givve Lunch App

Vorteile für Ihr Unternehmen

Arbeitnehmer:

  • Ihre Mitarbeiter müssen keinen separaten Antrag zur Erstattung vom Essensgeld stellen.
  • Kaufen Ihre Mitarbeiter ein Mittagessen im Restaurant, Supermarkt, Café, etc., müssen sie den Rechnungsbeleg lediglich abfotografieren und in der App hochladen. Anschließend wird der Beleg im Rechnungssystem übernommen und verrechnet.

Arbeitgeber:

  • Ihre Finanzabteilung ist mit dem givve® Lunch Business Portal dazu in der Lage, alle wichtigen Informationen und Prozesse zentral zu verwalten.

Zusätzliche Pluspunkte

Übrigens: Sind vermehrt Mitarbeiter im Home-Office untergebracht, können sie auch von dort aus vom Essenszuschuss profitieren und Snacks in der Mittagspause digital erfassen.

Ein weiterer positiver Effekt ist, dass mit dem Essensgeld die Gastronomie in Ihrer nahen Umgebung bzw. vor Ort unterstützt wird.

givve Lunch

Schaffen Sie einen Mehrwert für sich und Ihre Mitarbeiter

Die digitale Lösung für den Essenszuschuss ist gegenüber normalen Papier-Essensmarken und aufladbaren Karten deutlich einfacher zu handhaben und an keine festen Verkaufsstellen gebunden. Kontaktieren Sie uns noch heute, um die zahlreichen Möglichkeiten zu entdecken und ebenfalls zu profitieren – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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