givve® Card

Geldwerter Vorteil von Bestell-/Nebenkosten

BMF Schreiben - Nebenkosten Sachbezug

Eine Frage, die bei der Bestellung der givve® Card häufiger aufkommt, ist folgende:

Sind Nebenkosten (Versandkosten / Ladegebühr) ein geldwerter Vorteil und fallen in die 50 € Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG?
 

Bei der givve® Card handelt es sich nicht um eine Ware oder Dienstleistung, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, sondern um ein Medium, mit dessen Hilfe der Arbeitnehmer - andere - Waren oder Dienstleistungen (mittelbar) von seinem Arbeitgeber erhält. Weder die Übernahme, der für das Bereitstellen der givve® Card anfallenden einmaligen Gebühren (Karten-, Setup- und Versandgebühr), durch den Arbeitgeber noch die Übernahme der laufenden Ladegebühren führen zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Letztlich ist die Ausgabe der givve® Card und deren monatliche Aufladung mit der monatlichen Ausgabe von Gutscheinen zu vergleichen. Die Einbindung des externen Dienstleisters PL Gutscheinsysteme GmbH in die Abwicklung erfolgt unter betriebsfunktionalen Aspekten zur Verringerung des Organisations- und Verwaltungsaufwandes des Arbeitgebers, zudem bleibt die givve® Card Eigentum des Arbeitgebers. Aus diesem Grunde stellen die genannten Gebühren unseres Erachtens nach keinen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer dar, welcher in die 50 € Freigrenze einzubeziehen wäre.

Das BMF Schreiben vom 15. März 2022 bestätigt diesen Sachverhalt.

"Bei den vom Arbeitgeber getragenen Gebühren für die Bereitstellung (z. B. Setup-Gebühr) und Aufladung von Gutscheinen und Geldkarten handelt es sich nicht um einen zusätzlichen geldwerten Vorteil, sondern um eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers und damit nicht um Arbeitslohn des Arbeitnehmers."

Demnach sind alle Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer und sämtlichen Nebenkosten als Kosten des Arbeitgebers aufzunehmen.

 

Bitte Beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.