givve® Card
Wir von givve® bieten Ihnen hierzu vielfältige Möglichkeiten an. Prepaid Karten mit dem Unternehmenslogo oder im ganz eigenen Design sind ein wunderbares Weihnachtspräsent und definitiv ein Hingucker.
Die Lebkuchen liegen schon seit einigen Wochen im Supermarkt – das ist ein Zeichen sich schon jetzt Gedanken zur diesjährigen Weihnachtsfeier zu machen!
Ein gemütliches Abendessen mit allen Kollegen, eine ausgelassene Feier in großer Runde oder vielleicht auch beides?
Zeigen Sie ihren Mitarbeitern, wie wichtig sie Ihnen sind und welch wertvollen Beitrag sie fürs Unternehmen leisten. Machen Sie sich am Besten jetzt schon Gedanken zu Weihnachten in Ihrem Unternehmen und Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken!
Wir von givve® bieten Ihnen hierzu vielfältige Möglichkeiten an. Prepaid Karten mit dem Unternehmenslogo oder im ganz eigenen Design sind ein wunderbares Weihnachtspräsent und definitiv ein Hingucker.
Weihnachtsfeier und Weihnachtsgeschenke bis 110 €
Im Rahmen von Betriebsveranstaltungen können Arbeitgeber bis zu 110 € pro Mitarbeiter als steuerfreie Zuwendung gewähren. Bei Weihnachtsfeiern werden gerne Kosten für Speisen, Getränke, Räumlichkeiten oder ein Rahmenprogramm steuerlich abgesetzt. Aber auch Geschenke können im Rahmen einer betrieblichen Weihnachtsfeier bis 110 € steuerfrei ausgegeben werden. Steuerrechtliche Details können Sie hier nachlesen.
50 € Sachbezug
Die givve® Card ist perfekt dazu geeignet den monatlichen 50 € Sachbezug an Mitarbeiter auszuzahlen. Ein attraktives Benefit-Produkt, mit dem Sie Sachbezüge einfach und sicher gewähren.
Bis zu 3.000 € Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können bis Ende 2024 bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre Mitarbeiter auszahlen. Diese Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und soll die gestiegenen Verbraucherpreise ausgleichen. Die Prämie kann auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden (z.B. 3 x 1.000 €) und muss immer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung einer solchen Inflationsprämie, hierbei handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung.
Die givve® Card als passendes Geschenk für alle. Denn jeder kauft sich damit einfach genau das, was er gerade möchte.
Wir beraten Sie zu den vielfältigen Möglichkeiten Sachbezüge zu gewähren und dabei Steuern zu sparen.
*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.