Taschengeld Asylbewerber

Das Taschengeld für Flüchtlinge ist eine staatliche Geldleistung zur Deckung persönlicher Alltagsbedürfnisse. Es ergänzt Sachleistungen wie Unterkunft oder Verpflegung und ermöglicht den betroffenen Personen ein Mindestmaß an finanzieller Selbstständigkeit. Die konkrete Ausgestaltung des Taschengeldes richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben sowie nach organisatorischen Rahmenbedingungen vor Ort.

Aktualisiert: Januar 2026

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO bei givve (Upcoop)

Ist seit 13+ Jahren für das B2B-Wachstum im Benefits/Payment Bereich verantwortlich und besitzt ein ausgeprägtes Gespür für Trends sowie die Erschließung neuer Märkte, wie z.B. des Public Sectors. Fokus: Go-to-Market, Revenue & Pricing, GovTech sowie Produktentwicklung. Adrian verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise für rechtssichere Produkte (§ 8 EStG/§ 18a TVöD). Bei givve treibt er die nachhaltige Produktentwicklung auf Basis innovativer datengetriebener Analysen voran und legt großen Wert auf strategische Mitarbeiterführung in seinem Team. Eine kaufmännische Ausbildung und jahrzehntelange Erfahrung im Vertrieb bilden seinen fachlichen Hintergrund.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ergänzung zur Grundversorgung: Das Taschengeld deckt persönliche Bedürfnisse ab, die nicht durch Sachleistungen wie Unterkunft oder Verpflegung abgedeckt sind.
  • Gesetzlich klar geregelt: Anspruch, Höhe und Ausgestaltung sind rechtlich festgelegt und hängen unter anderem vom Aufenthaltsstatus ab.
  • Unterschiedliche Auszahlungsformen: Je nach Kommune erfolgt die Auszahlung bar, per Überweisung oder über Karten- und Gutscheinsysteme.

Was ist das Taschengeld für Flüchtlinge?

Das Taschengeld ist eine frei verfügbare Geldleistung, die Asylsuchenden und Flüchtlingen für den täglichen Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Es soll ermöglichen, alltägliche persönliche Ausgaben selbständig zu tätigen, beispielsweise für Kleidung, Hygieneartikel, Kommunikation oder Mobilität.

Taschengeld für Asylbewerber

Die Leistung ist Bestandteil der staatlichen Grundversorgung und ergänzt die sachleistungsbasierte Versorgung. Die rechtliche Grundlage bildet in der Regel das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das Art, Umfang und Leistungssätze der Geld- und Sachleistungen festlegt. Ziel des Taschengeldes ist es, ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen und ein Mindestmaß an Eigenverantwortung zu ermöglichen.

Für Kommunen und Einrichtungen stellt die Auszahlung des Taschengeldes eine sensible Aufgabe dar, bei der rechtliche, organisatorische und soziale Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Wer hat Anspruch auf Taschengeld für Flüchtlinge?

Anspruch auf Taschengeld haben in erster Linie Asylsuchende während des laufenden Asylverfahrens, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Auch geduldete Personen sowie Menschen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln können anspruchsberechtigt sein.

Der konkrete Anspruch hängt unter anderem vom Aufenthaltsstatus, der Aufenthaltsdauer sowie von der Unterbringungsform ab. Unterschiede können sich zudem je nach Bundesland oder Kommune ergeben, da die praktische Umsetzung regional variieren kann. Zuständige Behörden prüfen den Anspruch individuell und entscheiden über Höhe, Form und Dauer der Auszahlung.

Wie hoch ist das Taschengeld für Flüchtlinge und wie wird es ausgezahlt?

Die Höhe des Taschengeldes für Flüchtlinge ist gesetzlich im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und orientiert sich an festgelegten Bedarfsstufen und Leistungssätzen für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Der Bargeld- bzw. Taschengeldanteil liegt je nach Aufenthaltsstatus und Unterbringungsform in der Praxis meist zwischen etwa 100 und 200 Euro pro Monat.

Die konkrete Höhe hängt unter anderem davon ab, ob eine Person alleinstehend ist, in einer Familie lebt und welche Leistungenbereits als Sachleistung erbracht werden. Alleinstehende Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften erhalten in der Regel höhere Beträge als Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen.

Die Auszahlung erfolgt je nach Kommune bar, per Überweisung auf ein Konto oder über eine Bezahlkarte. In einigen Regionen kommen zusätzlich Gutscheinsysteme oder zweckgebundene Karten zum Einsatz, um die Verwendung der Mittel nachvollziehbar zu gestalten. Ziel ist stets eine sichere, transparente und verwaltungsarme Bereitstellung der Geldleistung.

Wofür ist das Taschengeld für Flüchtlinge gedacht?

Das Taschengeld für Flüchtlinge ist dafür vorgesehen, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens zu decken, die nicht durch Sachleistungen abgedeckt sind. Dazu zählen unter anderem Kleidung, Hygieneartikel, Kommunikationskosten wie Telefon oder Internet sowie kleinere Alltagsausgaben.

Darüber hinaus ermöglicht das Taschengeld soziale Teilhabe, etwa durch Fahrkarten, Freizeitaktivitäten oder kleinere persönliche Anschaffungen. Die Mittel sollen den Betroffenen ein Mindestmaß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung im Alltag ermöglichen. Eine strikte Zweckbindung besteht in der Regel nicht, solange die Verwendung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Was sind alternative Wege zur Bargeldauszahlung beim Taschengeld für Asylbewerber? Wir informieren Sie!

Taschengeld für Flüchtlinge im Vergleich zu Sachleistungen

Sachleistungen decken vor allem grundlegende existenzielle Bedürfnisse wie Unterkunft, Verpflegung, Heizung und medizinische Versorgung ab. Das Taschengeld ergänzt diese Leistungen um frei verfügbare finanzielle Mittel, die individuell eingesetzt werden können.

Während Sachleistungen stark standardisiert sind, bietet das Taschengeld Flexibilität und persönliche Entscheidungsspielräume. Beide Leistungsformen sind im AsylbLG vorgesehen und ergänzen sich, um eine grundlegende Versorgung sicherzustellen. Die konkrete Ausgestaltung des Verhältnisses von Geld- und Sachleistungen kann je nach Bundesland oder Kommune unterschiedlich ausfallen.

Worauf sollten Kommunen und Einrichtungen beim Taschengeld für Flüchtlinge achten?

Kommunen und Einrichtungen müssen sicherstellen, dass die Auszahlung des Taschengeldes rechtssicher und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Verwaltungsprozesse sollten transparent und nachvollziehbar gestaltet sein, sodass Auszahlungen eindeutig dokumentiert und prüfbar sind.

Eine klare Kommunikation gegenüber den Leistungsberechtigten ist wichtig, um Missverständnisse zu Höhe, Zweck und Auszahlungsform zu vermeiden. Gleichzeitig sollten Systeme eingesetzt werden, die Missbrauch erschweren, ohne die Betroffenen zu stigmatisieren. Datenschutz, persönliche Würde und der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten müssen stets berücksichtigt werden.

Hier kommt die givve Bezahlkarte ins Spiel, die eine rechtssichere, flexible und transparente Umsetzung der Taschengeldauszahlung ermöglicht.

Taschengeld für Flüchtlinge mit givve verantwortungsvoll umsetzen

givve bietet digitale Lösungen, mit denen Kommunen und Einrichtungen Geldleistungen strukturiert, transparent und effizient auszahlen können. Durch den Einsatz zweckgebundener Karten oder digitaler Auszahlungssysteme lassen sich Verwaltungsaufwand und manuelle Prozesse deutlich reduzieren.

Die Lösungen ermöglichen eine klare Dokumentation und Nachvollziehbarkeit aller Auszahlungen, was insbesondere für Prüfungen und interne Abläufe relevant ist. Gleichzeitig können Auszahlungsmodelle so gestaltet werden, dass sie Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Leistungsberechtigten unterstützen. givve hilft dabei, das Taschengeld für Flüchtlinge mit der givve Bezahlkarte verantwortungsvoll, praxisnah und im Einklang mit rechtlichen Anforderungen umzusetzen.

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Häufige Fragen zum Taschengeld für Flüchtlinge

Das Taschengeld ist eine staatliche Geldleistung für Flüchtlinge und Asylsuchende. Es dient zur Deckung persönlicher Alltagsbedürfnisse, die nicht durch Sachleistungen abgedeckt sind.

Die Höhe des Taschengeldes ist gesetzlich geregelt und kann je nach Situation variieren. Maßgeblich sind unter anderem Aufenthaltsstatus, Bedarfsstufe und Unterbringungsform.

Die Auszahlung kann bar, per Überweisung oder über spezielle Bezahlkarten erfolgen. Die konkrete Auszahlungsform hängt von der zuständigen Kommune ab.

Das Taschengeld kann grundsätzlich frei für persönliche Bedürfnisse verwendet werden. Dazu zählen etwa Kleidung, Hygieneartikel oder kleinere Alltagsausgaben.

givve bietet digitale Lösungen zur sicheren und transparenten Auszahlung von Geldleistungen. Dadurch lassen sich Verwaltungsaufwand reduzieren und Prozesse nachvollziehbar gestalten.

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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