Geflüchtete, die sich im Asylantragsverfahren oder im Duldungsstatus befinden, erhalten Taschengeld. Dieses Geld soll regelmäßig von den Sozialbehörden auf Bezahlkarten der Flüchtlinge ausgegeben werden.
Die Einführung der Bezahlkarte bringt bedeutende Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bargeldauszahlung. Mit der Karte können die Gelder zweckgebunden nur innerhalb Deutschlands verwendet werden, was Rücküberweisungen und missbräuchliche Verwendungen erschwert. Außerdem reduziert die elektronische Buchung der Beträge den Verwaltungsaufwand und macht den Prozess effizienter. Die Bezahlkarte ermöglicht den Behörden mehr Transparenz und Sicherheit, indem bestimmte Ausgaben gesperrt oder limitiert werden können. Zwar könnten Nutzungseinschränkungen in kleineren Geschäften oder bei bestimmten Dienstleistungen auftreten, doch bietet die Karte eine sicherere Alternative zu Bargeld, da bei Verlust oder Diebstahl das Guthaben nicht verloren geht. Einheitliche Mindeststandards und ein Ausschreibungsverfahren sollen die Einführung der Karte in den Bundesländern vereinheitlichen und gerechtere Bedingungen schaffen.
Mit dem Taschengeld sollen Flüchtlinge alltägliche Einkäufe für den persönlichen Bedarf tätigen können. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Asylbewerberleistungsgesetz. Das Ziel ist es, dass Flüchtlinge mit dem Taschengeld und ihre Grundbedürfnisse wie Kleidung, Essen und andere persönliche Ausgaben finanzieren können.