Die Leistung ist Bestandteil der staatlichen Grundversorgung und ergänzt die sachleistungsbasierte Versorgung. Die rechtliche Grundlage bildet in der Regel das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), das Art, Umfang und Leistungssätze der Geld- und Sachleistungen festlegt. Ziel des Taschengeldes ist es, ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen und ein Mindestmaß an Eigenverantwortung zu ermöglichen.
Für Kommunen und Einrichtungen stellt die Auszahlung des Taschengeldes eine sensible Aufgabe dar, bei der rechtliche, organisatorische und soziale Aspekte berücksichtigt werden müssen.