Erlaubte Belege
Welche Belege kann ich einreichen?
Der Essenszuschuss ist nur möglich für Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind. Vorratskäufe sind nicht erstattungsfähig. Es darf kein Beleg für Alkohol, Tabakwaren oder sonstige nicht-Nahrungs-Artikel eingereicht werden (z.B.: Haushaltsbedarf, Kosmetika o.ä.), diese sind nicht erstattungsfähig.
Weitere Details dazu können Sie hier nachlesen.