Kombination Essenszuschuss mit Sachbezügen
Kann der Essenszuschuss auch genutzt werden, wenn ich meinen Mitarbeitern bereits Sachbezüge z.B. die givve® Card Sachbezug gewähre?
Ja, der Essenszuschuss kann auch zusätzlich zu Sachbezügen, wie der 50 Euro Sachbezugskarte, gewährt werden, da diese auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.
Des weiteren ist der Essenszuschuss auch mit Aufmerksamkeiten wie z.B. einem Obstkorb kombinierbar.
*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.