Kombination mit Sachbezügen
Kann der Essenszuschuss auch genutzt werden wenn ich meinen Mitarbeitern bereits Sachbezüge z.B. die givve® Card gewähre?
Ja, der Essenszuschuss kann auch zusätzlich zu Sachbezügen, wie den 186 Euro (steuerfreie Sachzuwendungen oder Sachgeschenke), gewährt werden, da diese auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Bei uns besteht außerdem die Möglichkeit einer Kombination: So können Sie den Essenszuschuss auch über die givve® Card an Ihre Mitarbeiter ausbezahlen.
Des weiteren ist der Essenszuschuss auch mit Aufmerksamkeiten wie z.B. einem Obstkorb kombinierbar.
*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.