Bezahlkarte für Asylbewerber

Wir stellen mit der givve® Bezahlkarte ein skalierbares, standardisiertes und gleichzeitig individuell einstellbares Produkt zur Verfügung.

✓ Einheitliche Lösung
✓ Risikofrei und ohne feste Vertragslaufzeit
✓ Technisch flexibel auf Anforderungen einstellbar
✓ Transparente Preisgestaltung
✓ Umsetzungszeit in wenigen Wochen
✓ Erste Bezahlkarten bereits an Asylbewerber übergeben

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Übersicht

Bezahlkarte von givve® für verschiedene Leistungsempfänger

Die Bezahlkarte von givve® kann für verschiedene Leistungsempfänger ohne deutsches Bankkonto eingesetzt werden, beispielsweise als:

  • Bezahlkarte für Asylbewerber
  • Freizeitkarte für Jugendliche
  • Bezahlkarte für ausländische Studierende
  • Bezahlkarte zur Unterstützung von Obdachlosen

Internationale Bezahlkarten-Expertise

Der givve® Mutterkonzern, die Groupe Up, ist in 23 Ländern tätig und stattet u.a. bereits in Frankreich, Italien und Rumänien Geflüchtete oder Sozialhilfeempfänger mit Bezahlkarten aus. Allein in Frankreich erhalten seit 2016 über 100.000 Asylsuchende monatlich Sozialhilfe auf eine digitale Bezahlkarte der Groupe Up, auf die pro Jahr 450 Millionen Euro geladen werden. Auftraggeber ist das französische Amt für Einwanderung und Integration, das jährlich durch die Bezahlkarte von einer immensen Kosten- und Aufwandsreduzierung profitiert. Seit Einführung konnten rund 20 Millionen Euro ungenutzte Leistungszahlungen (bspw. aufgrund der Ausreise Asylsuchender) auf Behördenkonten zurückgebucht werden.

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Unterstützt durch Mastercard

Mastercard ist eine der weltweit größten Gesellschaften für Zahlungskarten und stellt bei der givve® Card das Netzwerk für den Zahlungsverkehr zur Verfügung.

Erste Landkreise überreichen Bezahlkarte an Asylbewerber

Wir führen deutschlandweit Gespräche mit verschiedenen Behörden zur Umsetzung von Bezahlkarten und statten bereits erste Landkreise aus. Innerhalb von nur 11 Werktagen wurden z.B. dem Landkreis Greiz in Thüringen die ersten Bezahlkarten bereitgestellt, so dass seit dem 1. Dezember 2023 bereits Asylsuchende einen Teil ihrer Geldleistungen über ihre givve® Bezahlkarte beziehen. Die Karte wurde auf die individuellen Wünsche des Landkreises eingestellt: Bezahlt werden kann bei allen Mastercard Akzeptanzstellen im Landkreis Greiz. Die Option der Bargeldabhebung mit der Karte ist zwar technisch möglich, wurde aber nicht gewünscht, da ein Teil der Leistung als Bargeld weiterhin direkt von der Behörde an die Asylbewerber ausbezahlt wird.

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Sven Maiwald (Amtsleiter Sozialamt, Landkreis Greiz)

“Wir waren positiv überrascht von der schnellen und qualitativ hochwertigen Umsetzung der Bezahlkarten für den Landkreis Greiz. givve® hat für die Umsetzung ein eigenes Projektteam bereitgestellt und war für uns jederzeit erreichbar. Das Projektteam hat sowohl die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt, als auch einen für die Verwaltung praktikablen Anwendungsbereich geschaffen. Angefangen mit einem ersten persönlichen Gespräch, über regelmäßigen Austausch, bis hin zur Schulung unserer Mitarbeiter sind wir sehr zufrieden mit der Beratung und Umsetzung von givve® und freuen uns auf eine langfristige Kooperation.”

Einfache Verwaltung

Behörden können die Bezahlkarten unkompliziert im intuitiven Verwaltungsportal von givve® verwalten:

✓ Einweisung und Schulung der Behörden durch givve®.

✓ Aufladungen und Entladungen sowie Bestellung der Karten (24/7).

✓ Einfache Änderung persönlicher Daten, Kartensperrungen und -entsperrungen, Aktivierung sowie Ausschluss von Karten etc.

✓ Flexible Einstellungen (z.B. Online Einkäufe oder Bargeldbezug de-/aktivieren, regionale Einstellung, Erweiterungen etc.).

✓ Kostenfreie Anlage mehrerer Nutzer und Verwaltungsebenen (z.B. Ministerium im Bundesland, Landkreise oder kreisfreie Städte) im Verwaltungsportal. 

✓ Einfacher Umzug der Karte ohne Kartenaustausch (z.B. bei Wechsel der Bearbeitungszuständigkeit der Leistungsbehörde, sofern neue Leistungsbehörde ebenfalls givve® Bezahlkarten einsetzt).

✓ Organisation 1 Hauptkarte für Familien/Bedarfsgemeinschaften im Fachverfahren. Für Jugendliche ab 14 Jahren Option eigener Karte in Abstimmung mit Erziehungsberechtigten und Behörde.

Vorteile für Behörden

Durch den Wegfall von Bargeldausgaben ergeben sich enorme Vorteile:

✓ Aufwändige Prozesse entfallen: Bestellung, Entgegennahme, Verwahrung sowie Ausgabe von Bargeld und damit verbundene Tätigkeiten wie Tages- und Monatsabschlüsse.

✓ Behörden sind unabhängiger von dritten Instanzen und sparen Personal sowie Kosten (z.B. Bankgebühren, Geldtransportunternehmen, lokale Polizei, Sicherheitspersonal).

✓ Fehler bei der Bargeldausgabe werden vermieden, Prozesse wie z.B. die Rücknahme von Bargeld werden obsolet. Alle Geldtransaktionen werden digital abgewickelt und sind somit nachvollziehbar.

✓ Reduzierung der Besucherzahlen im Amt.

✓ Verwaltungsgebäude müssen baulich nicht mehr an Anforderungen der Bargeld-Einlagerung (bspw. durch den Einbau von Tresoren) angepasst werden.

✓ Keine Bargeld-Einlagerungen und Transporte mehr: Sicherheit in den Ämtern wird für Mitarbeitende und Besucher erhöht.

Behörden stehen verschiedene Verwaltungsoptionen zur Verfügung

  1. Komplette Verwaltung der Karten über das Verwaltungsportal von givve®. 
  2. Kartenaufladung über das eigene Fachverfahren per IBAN-Überweisung und sonstige Verwaltung über das Verwaltungsportal von givve®.
  3. Offene, kostenlose API Schnittstelle ermöglicht komplette Verwaltung im eigenen Fachverfahren, durch ein “Plugin”, das die Behördensoftware (z.B. Prosoz oder LÄMMkom Lissa) auf Basis der API für die Behörde bereitstellen kann.

Per Ausschreibung zur Bezahlkarte: Lesen Sie unser Whitepaper zum Thema

Das Einführen einer Geldkarte für Leistungsempfänger im öffentlichen Sektor erfordert in der Regel eine Ausschreibung. Wir bieten Ihnen hier als Orientierungshilfe ein kostenloses Whitepaper zum Thema Ausschreibung an, mit der Sie ca. 90% des Aufwandes bei der Vorbereitung der Vergabe einsparen. Darin führen wir Sie durch die Phasen einer Ausschreibung und geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie Zeit und Ressourcen bei der Umsetzung sparen. 

Einfache Kartennutzung

Leistungsempfänger können die Karte einfach einsetzen und haben Zugriff auf alle wichtigen Informationen:

✓ Bequeme und schnelle Zahlung mit Karte statt Bargeld.

✓ Überall einsetzbar im Mastercard Akzeptanznetzwerk.

✓ Einsicht von Guthaben und Transaktionen per App oder Webportal (24/7).

✓ Kein fester Wohnsitz oder Bankkonto notwendig.

✓ Optionale Online-Zahlungen möglich.

✓ Sperren bzw. Entsperren der Karte (sofern nicht durch Behörde gesperrt).

✓ Webportal und App sowie Anleitung hierfür in versch. Sprachen verfügbar.

✓ Kontaktloses Bezahlen mit NFC (Near Field Communication).

✓ Bezahlkarte durch PIN vor Missbrauch- und Diebstahl geschützt.

Vorteile für Leistungsempfänger

Durch den Wegfall von Bargeldausgaben ergeben sich enorme Vorteile: 

✓ Förderung freier Entscheidung durch flexible Einsatzmöglichkeiten. 

✓ Kein zeitintensives Anstehen bei Bargeld- oder Scheck-Ausgaben.

✓ Dadurch mehr Zeit für Integration. 

✓ Weniger Reisetätigkeit zum Amt.

✓ Planbarkeit der Ausgaben durch Ausgabenübersicht.

✓ Mehr Sicherheit durch weniger Bargeld.

✓ Möglichkeit Leistungszahlungen (Guthaben) anzusparen.

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Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Die givve® Bezahlkarte kann wie eine gängige Mastercard zum Bezahlen im Geschäft sowie online bei allen Mastercard Akzeptanzstellen und zur Bargeldabhebung verwendet werden. Das Mastercard Akzeptanznetzwerk wächst und es ergeben sich stetig neue Einkaufsmöglichkeiten, auch mit Blick auf Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise Apotheken, Supermärkte, Gastronomie, Fachgeschäfte, Friseure etc. Die Verwendung der Karte ermöglicht die freie persönliche Lebensgestaltung und greift nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Nutzer ein, da sie nahezu so flexibel wie Bargeld einsetzbar ist.

Technisch bietet die givve® Card verschiedene Optionen: Online-Zahlungen, Bargeldabhebungen und die regionale Nutzung der Karte können individuell angepasst werden. Auf Wunsch der Behörde können bestimmte Händler oder Branchen (z.B. Glücksspiel) ausgeschlossen werden. Der Einsatz der Karte ist bei Geldtransferdiensten/ Money Remittern (z.B. Western Union, MoneyGram) nicht möglich. Bei Warenrückgaben kann das Geld im Handel auf die Karte zurück gebucht werden. Die Karte kann auch auf eine bestimmte Region eingestellt werden, um die Kaufkraft der Leistungsempfänger vor Ort zu halten und die lokale Wirtschaft zu unterstützen. Diese technischen Anpassungen erfolgen im Hintergrund, ohne dass physische Karten ausgetauscht werden müssen.

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Region einstellen

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Branchen / Händler ausschließen

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Onlinezahlungen aktivieren

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Coming soon: Apple Pay

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Coming soon: Google Pay

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Coming soon: Bargeldabhebung

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich!

Die Karte

Die givve® Bezahlkarte erfordert kein deutsches Bankkonto, besitzt keine eigene IBAN und ermöglicht keine Überweisungen. Es handelt sich um eine wiederaufladbare Prepaid Mastercard mit einer Gültigkeitsdauer von 48 Monaten. Die Karte kann personalisiert oder unpersonalisiert, auch mit bereits aufgeladenem Guthaben bestellt werden und ist immer einer Person zugeordnet.

Werden personalisierte Karten bestellt, sind Vor- und Nachname auf den Karten ersichtlich, wodurch Weitergabe, Verkauf und Missbrauch verhindert werden. Unpersonalisierte Karten sind auf Basis der o.g. Informationen digital einer Person zugeordnet, werden aber nur mit einer eindeutigen Karten ID versehen. 

Die Mitarbeiter der Behörde bestätigen die Identität der Kartennutzer und übermitteln die o.g. Daten der Leistungsempfänger an givve®. Anschließend führen wir eine automatisierte Überprüfung auf politisch exponierte Personen (PEP-Prüfung) und aufgeführte Personen in bestimmten Sanktionslisten durch.

Nach erfolgreich abgeschlossener Überprüfung wird die Karte von einem Behördenmitarbeiter an den Leistungsempfänger übergeben. Anschließend wird die Karte durch den Leistungsempfänger freigeschaltet und kann dann unmittelbar zum Bezahlen eingesetzt werden. 

Um Stigmatisierung vorzubeugen können die Bezahlkarten in Ihrem individuellen Wunschdesign gestaltet werden:

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Wiederaufladbare Prepaid Mastercard

Kein wiederholtes, zeitintensives Schlangestehen für Leistungsempfänger und kein administrativer Aufwand für Behörden bei der Bargeldauszahlung.

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Aufgeladene Bezahlkarten

Unmittelbare Leistungsauszahlung kann über die Ausgabe bereits aufgeladener Karten risikofrei sichergestellt werden. Nachträgliche Aktivierung der Karten erfolgt über Behörde.

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Keine Diskriminierung oder Stigmatisierung

Dank neutralem und individuellen Design ist es nicht ersichtlich, dass die Karte von einer Behörde stammt und kann so unauffällig eingesetzt werden, wie jede andere reguläre Bezahlkarte.

Das Guthaben

Das Guthaben auf den givve® Bezahlkarten wird von einem Emittenten auf Sicherungskonten verwahrt. Der Emittent ist ein E-Geld-Institut und wird durch die Aufsichtsbehörde beaufsichtigt und ist auf der Grundlage des freien Dienstleistungsverkehrs für den gesamten Europäischer Wirtschaftsraum zugelassen. Das E-Geld-Institut muss die Guthaben von seinen eigenen Vermögenswerten trennen, was bedeutet, dass die Guthaben im unwahrscheinlichen Fall eines Ausfalls vor Ansprüchen der Gläubiger des Emittenten oder givve geschützt sind. Lediglich drei Aktionen sind mit dem Guthaben möglich:

  • Guthaben auf ein Sicherungskonto einzahlen.
  • Guthaben wieder an den jeweiligen Kunden zurück überweisen.
  • Guthaben für das Bezahlen mit der givve Bezahlkarte bereitstellen.
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Kein Dispo

Da die Karte nicht überzogen werden kann, besteht kein wirtschaftliches Risiko für Leistungsempfänger oder Behörde.

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Ansparen von Ladebeträgen

Aufladungen verfallen nicht und können vom Nutzer angespart werden, um eine größere Anschaffung zu tätigen.

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Guthaben ist insolvenzgeschützt

Das Guthaben wird auf Sicherungskonten in Übereinstimmung mit den europäischen E-Geld-Verordnungen bei unabhängigen Banken eingelagert.

Keine versteckten Kosten

Durch 13 Jahre Erfahrung wissen wir wie wichtig Planungssicherheit für unsere 23.000 Geschäftskunden ist. Das erreichen wir bei givve® durch ein einfaches und transparentes Preismodell. Entgelte gegenüber dem Geschäftskunden werden für die Anlage von Geschäftskunden, die Herstellung, den Versand sowie die Auf- und Entladung von Karten berechnet. Kartennutzer zahlen keine Entgelte, wodurch das Kartenguthaben vollständig zweckgebunden eingesetzt werden kann.

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Keine Transaktionsgebühr

Keine Gebühren für Transaktionen, z.B. Zahlungen im stationären Handel oder online, Bargeldabhebung an Geldautomaten, oder Geldautomatenbetreiber-Entgelte.

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Keine Fremdwährungsgebühr

Keine Gebühren für Fremdwährungszahlungen, z.B. ein %-Wert auf Basis des Zahlungsvolumens

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Keine monatliche Kartengebühr

Keine laufenden Gebühren für Kartenbereitstellung, z.B. einen festen monatlichen Eurobetrag pro Karte

Die Möglichkeiten

Die givve® Card kann an allen Mastercard Akzeptanzstellen in der gewählten Region genutzt werden. Durch das vielfältige und stetig wachsende Mastercard Akzeptanznetzwerk kann der Leistungsempfänger in zahlreichen Geschäften des täglichen Bedarfs bezahlen: Supermärkte, Apotheken, Gastronomie, Freizeitparks, Fachgeschäfte, Frisöre uvm. 

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Größte Auswahl

Voll flexibel bei allen Mastercard Akzeptanzstellen einsetzbar und dadurch fast wie Bargeld zu nutzen.

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Förderung der Region

Das Guthaben bleibt in der gewählten Region: Bei kleinen, inhabergeführten Unternehmen oder großen Marken.

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Karten-Einstellung

Ausschluss bestimmter Händler oder Kategorien (z.B. Glücksspiel) sowie Freischaltung von Funktionen, wie z.B. Interneteinkäufen möglich.

Regionale Einstellungen - Ihre Möglichkeiten

Deutschlandweit / Bundesweit

Kartennutzer können bundesweit mit Ihrer givve® Card bezahlen. Durch das Mastercard Netzwerk ist das bei sehr vielen kleinen Einzelhändlern, als auch großen Top-Marken möglich. So bleiben die Hilfsgelder in der Bundesrepublik und fördern die heimische Wirtschaft.

Bundesland

Kartennutzer können im gewählten Bundesland mit ihrer givve® Card bezahlen. Dank des Mastercard Netzwerkes ist das bei sehr vielen kleinen Einzelhändlern als auch großen Top-Marken möglich. So stärken Sie zielgerichtet die Wirtschaft in Ihrem Bundesland.

Kreisfreie Stadt oder Landkreis

Kartennutzer können in der gewählten kreisfreien Stadt oder dem Landkreis mit ihrer givve® Card bezahlen. Durch das Mastercard Netzwerk ist das bei sehr vielen kleinen Einzelhändlern als auch großen Top-Marken. So stärken Sie zielgerichtet Ihre regionale Wirtschaft.

Gemeinden / Orte

Kartennutzer können können in bestimmten Gemeinden und Orten bezahlen. Durch das Mastercard Netzwerk ist das bei sehr vielen kleinen Einzelhändlern als auch großen Händlern möglich. So stärken Sie zielgerichtet Ihre örtliche Wirtschaft.

Details zu Bezahlkarten für Asylbewerber:

Hintergrund: Die Politik fordert Bezahlkarten statt Geldleistungen

Im Oktober 2023 wurde nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Frankfurt am Main verkündet, dass die Bundesländer eine gemeinsame Ausrichtung in der Migrationspolitik anstreben, insbesondere was ihren Wunsch nach einer Bezahlkarte für Geflüchtete betrifft.  

Bis zum Sommer soll jetzt in 14 Bundesländern ein gemeinsames Vergabeverfahren durchgeführt werden, um eine einheitliche Lösung mit Mindeststandards zu erarbeiten. Die Bundesländer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Einführung einer Bezahlkarte unabhängig davon umsetzen.

Mehr zur Diskussion um die Bezahlkarte lesen Sie auch hier

 

Szenarien für Asylbewerber mit der Bezahlkarte von givve®

Asylsuchende erhalten unterschiedliche Leistungssätze, die mit der Bezahlkarte realisiert werden können. In der Bedarfsstufe 1 (alleinstehende Erwachsene) werden 460 € durch die Behörde an den Asylbewerber ausgezahlt, bestehend aus dem sog. Taschengeld 204 € und dem notwendigen Bedarf 256 € (Stand Jan. 2024).

Die aktuell gültigen Leistungssätze können Sie hier nachlesen.

In rechtlicher Prüfung: Auszahlung weiterer Leistungen auf die Karte:

  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Mehrbedarf für die Erstausstattung von Schwangerschaft und Geburt

Die Bezahlkarte kann je nach Anforderung für die anteilige oder vollständige Ausgabe dieser Leistungen genutzt werden. Für die Umsetzung mit der Bezahlkarte von givve® bestehen die drei folgenden Optionen:

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Option 1: Ohne Bargeldabhebung

  • Das Taschengeld wird weiterhin bar ausgezahlt.
  • Der notwendige Bedarf als Sachleistung wird auf die Karte geladen und kann über diese zum Kauf von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden.
  • Ein Bargeldbezug mit der Bezahlkarte ist nicht möglich. 
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Option 2: Mit Bargeldabhebung an Verkaufsstellen (POS)

  • Der notwendige Bedarf als Sachleistung sowie das Taschengeld werden auf die Karte geladen und können zum Kauf von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden.
  • Ein durch die Behörde definierter Betrag der Leistungszahlung auf der givve® Bezahlkarte kann bei Bedarf gebührenfrei an Verkaufsstellen abgehoben werden.
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Option 3: Mit Bargeldabhebung an Verkaufsstellen (POS) & Geldautomaten

  • Der notwendige Bedarf als Sachleistung und das Taschengeld werden auf die Karte geladen und können zum Kauf von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden.
  • Ein durch die Behörde definierter Betrag der Leistungszahlung auf der givve® Bezahlkarte kann bei Bedarf an Verkaufsstellen oder an Geldautomaten abgehoben werden.
  • Bei der Bargeldabhebung an Geldautomaten fallen Gebühren an, die dem Geschäftskunden je Abhebevorgang pauschal berechnet werden.
  • Zusätzlich können für den Leistungsempfänger Geldautomatenbetreiber-Entgelte (Surcharge) anfallen.
  • givve® empfiehlt daher die gebührenfreie Bargeldabhebung an Verkaufsstellen (POS).
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Option 2 + 3: Bargeldabhebungen (ab 03/24)

Wir empfehlen trotz erforderlichem Mindestumsatz (durchschn. 10 Euro) und Abhebelimit (200 Euro) den Bargeldbezug an Verkaufsstellen (POS). Denn dieser ist an 49.800 POS Terminals in Deutschland gebührenfrei möglich. Für den Bargeldbezug am Geldautomaten fallen hingegen Gebühren für die Behörde sowie für den Leistungsempfänger an (s. untenstehender Vergleich). 

Einheitliche Lösung

Im Januar 2024 wurden von den Bundesländern Mindestanforderungen an die Bezahlkarte formuliert, die die Einführung einer einheitlichen und bundesweiten Lösung ermöglichen. Die Bezahlkarte von givve® bietet diese einheitliche Lösung und erfüllt diese Anforderungen an Karte, Nutzung und Service. 

 

Karte

  • Guthabenkarte ohne Kontobindung
  • Physische Karte mit Mobile Payment Funktion
  • Verknüpfung mit dem Ausländerzentralregister

Nutzung

  • Nur im Inland einsetzbar
  • Keine Überweisungen im In- oder Ausland
  • Keine Onlinekäufe außerhalb der EU

Service

  • Guthabenstand einsehbar
  • Bargeldabhebung (Verkaufsstellen oder Geldautomat)
  • Hotline für Kartennutzer

Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten mit der Bezahlkarte.

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Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.