Die Höhe der Urlaubsersatzleistung wird individuell berechnet. Entsprechend greifen für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin andere Faktoren. Die Berechnungsgrundlagen sind dabei immer die offenen Urlaubstage und die Einkommenshöhe.
Zunächst muss also der Resturlaub genau bestimmt werden. Dies ist über das bestehende Urlaubskonto zu ermitteln. Wichtig ist, dass auch ein anspruchsfähiger Resturlaub aus den Vorjahren berücksichtigt wird.
Um das für die Berechnung relevante Monatsentgeld zu ermitteln, wird als Basis das festgelegte Monatsgehalt verwendet. Hinzu kommen die durchschnittlichen Werte der vergangenen 13 Arbeitmonate für die folgenden Lohnleistungen:
- Regelmäßige Überstunden
- Zulagen
- Zuschläge
- Prämien
Das so ermittelte Entgelt wird anschließend nach folgender Formel in die Urlaubsersatzleistung umgewandelt – Beispiel für Vollzeit-Festanstellung und Berechnung in Werktagen:
- Monatsentgelt + 1/12 Urlaubszuschuss + 1/12 Weihnachtsrenumeration: 26 x Anzahl der oben berechneten offenen Urlaubstage.
Die Berechnung basiert auf der Art der Anstellung. Bei einer Teilzeitanstellung wird die Anzahl der Werktage entsprechend angepasst.