Urlaubsersatzleistung

Bei einer Urlaubsersatzleistung handelt es sich um einen arbeitsrechtlichen Begriff. Besteht bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers noch Resturlaub, muss dieser ausgezahlt werden. In welchem Umfang dies geschieht, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Anstellungsart und Kündigungszeitpunkt wird die Höhe der Leistung anders berechnet.

Aktualisiert: Februar 2023

Was ist eine Urlaubsersatzleistung?

Die Urlaubsersatzleistung wird ausbezahlt, wenn die offenen Urlaubstage beim Ende des Arbeitsverhältnisses nicht vom Arbeitnehmer genutzt werden können. Für die Berechnung werden auch nicht ungenutzte Urlaubstage aus dem Vorjahr verwendet. Dabei wird der bestehende Resturlaub aliquot, also anteilig ausbezahlt.

Urlaubsersatzleistung

Was gehört alles in die Urlaubsersatzleistung?

Grundsätzlich werden alle ungenutzten Urlaubstage für die Berechnung der Leistung herangezogen. Also auch Urlaubstage aus Vorjahren, die noch nicht verjährt sind. Der Urlaubsanspruch verjährt dabei nach zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem dieser entsteht. Bei einer Inanspruchnahme der Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väter-Karenzgesetz verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend der genutzten Karenzzeit. 

Zusätzliche Ansprüche wie Überstunden, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden für die Berechnung der Urlaubsersatzleistung herangezogen. Zusätzlich müssen jedoch bestehende Restzahlungen aus diesen Bereichen, die über die Urlaubstage hinaus gehen, ermittelt werden. Auch hier wird aliquot bezahlt.

Urlaubsersatzleistung berechnen – wie hoch ist diese?

Die Höhe der Urlaubsersatzleistung wird individuell berechnet. Entsprechend greifen für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin andere Faktoren. Die Berechnungsgrundlagen sind dabei immer die offenen Urlaubstage und die Einkommenshöhe.

Zunächst muss also der Resturlaub genau bestimmt werden. Dies ist über das bestehende Urlaubskonto zu ermitteln. Wichtig ist, dass auch ein anspruchsfähiger Resturlaub aus den Vorjahren berücksichtigt wird.

Um das für die Berechnung relevante Monatsentgeld zu ermitteln, wird als Basis das festgelegte Monatsgehalt verwendet. Hinzu kommen die durchschnittlichen Werte der vergangenen 13 Arbeitmonate für die folgenden Lohnleistungen:

  • Regelmäßige Überstunden
  • Zulagen
  • Zuschläge
  • Prämien

Das so ermittelte Entgelt wird anschließend nach folgender Formel in die Urlaubsersatzleistung umgewandelt – Beispiel für Vollzeit-Festanstellung und Berechnung in Werktagen:

  • Monatsentgelt + 1/12 Urlaubszuschuss + 1/12 Weihnachtsrenumeration: 26 x Anzahl der oben berechneten offenen Urlaubstage.

Die Berechnung basiert auf der Art der Anstellung. Bei einer Teilzeitanstellung wird die Anzahl der Werktage entsprechend angepasst.

Bestens informiert zu Steuervorteilen und HR Themen mit givve®. 

Wem gebührt eine Urlaubsersatzleistung?

Grundsätzlich hat man in jeder Beschäftigungsform einen Anspruch auf die Zahlung von einer Urlaubsersatzleistung. Dazu zählen also auch Angestellte in einer Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit oder geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Nach österreichischem Arbeitsrecht entfällt der Anspruch bei vorzeitigem Austritt des Arbeitnehmers. Allerdings gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021, dass eine Nachbesserung der Rechtslage fordert. Diese sagt, dass die Rechtslage in Österreich nach den Vorgaben von (EuGH 25. 11. 2021, C-233/20) anzupassen ist. Darin wird auch besagt, dass der Anspruch bei einer vorzeitigen wie unbegründeten Kündigung durch die arbeitnehmende Partei entfällt, wenn dem Unternehmen dadurch ein Schaden entsteht.

Auch im Todesfall des Dienstnehmers ist auf EU-Ebene geregelt, dass Erben einen Anspruch auf die Urlaubstaggeltung haben.

Ist die Urlaubsersatzleistung sozialversicherungs- und steuerpflichtig?

Die Urlaubsersatzleistung ist in vollem Umfang sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Die Beitragspflicht für die Sozialversicherung greift im Auszahlungsmonat.

Genießen Sie Steuervorteile mit givve®

Eine rechtskonforme Abwicklung von Lohn- und Sonderzahlungen an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist wichtig. Korrekt umgesetzt ist es möglich, für beide Parteien steuerliche Vorteile zu sichern. So gibt es diverse Benefits, die etwa eine Alternative zu mehr Urlaubstagen darstellen. Dafür bietet givve® mit Produkten wie givve® Lunch viele Vorzüge.

givve® Lunch trägt aktiv zur Mitarbeitermotivation und -bindung bei. Zudem können Sie so eine gesunde Mittagspause ermöglichen, die von Ihren Arbeitnehmer*innen selbst bestimmt wird. givve® Lunch funktioniert wie ein digitaler Essensbon. Die Handhabung für die Mitarbeitenden ist denkbar einfach und für das Unternehmen wird durch eine digitale Schnittstelle der Verwaltungsaufwand merklich reduziert.

Erfahren Sie jetzt mehr und lassen Sie sich unverbindlich zu unseren Produkten beraten!

givve Lunch App

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

Das könnte Sie auch interessieren:

Mitarbeitergewinnung
Corporate

Mitarbeiter finden

In der heutigen Zeit des Fachkräftemangels sind qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schwer zu finden. Daher ist es wichtig, eine…

Weiterlesen
givve Produkte
Corporate

Incentives für Mitarbeiter

Sie möchten Ihre Mitarbeiter motivieren? Incentives sind für alle Branchen geeignet und stellen ein erstklassiges Tool der…

Weiterlesen
Essengeld givve Lunch
givve® Lunch

Essensmarken: Verpflegung als Benefit

Besonders digitale Lösungen bieten viele Vorteile, dank flexiblem Einsatz und geringem Verwaltungsaufwand. So sind Essensmarken ein…

Weiterlesen