Mittagspause

Erfahren Sie jetzt bei givve®, wie Sie Ihre Mitarbeiter*innen bei einer gesunden Mittagspause unterstützen können und wie diese aussehen sollte!

Aktualisiert: Januar 2023

Gesetzliche Mittagspause in Österreich – wie ist die gesetzliche Regelung?

Die Mittagspause ist seit Jahren im Arbeitsleben etabliert und ein wichtiger Bestandteil für einen produktiven Arbeitstag. Dennoch nutzen viele Arbeitnehmer*innen die Mittagspause nicht sinnvoll. Dabei bietet die Auszeit viel Raum, um frische Energie zu tanken und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern. 

Gesetzliche Mittagspause

In jedem Land gibt es individuelle Gesetzeslagen zur Mittagspause. Es ist wichtig, dass diese je nach Standort eingehalten werden. Die Regelungen dienen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen. Dabei müssen die Pausen eingehalten werden. Selbst dann, wenn etwa die Mitarbeitenden dies nicht wünschen.

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Zählt die Mittagspause zur Arbeitszeit?

Mittagspausen bzw. unbezahlte Pausen jeglicher Art zählen nicht zur Arbeitszeit. Demnach muss der/die Arbeitnehmer*in darauf achten, dass die geforderte Arbeitszeit trotz Mittagspause eingehalten wird. Die Zeiterfassung, falls im Unternehmen genutzt, muss demnach unterbrochen werden. Dies dient zur Dokumentation und als Nachweis darüber, dass die Pause auch stattgefunden hat.

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Wird die Mittagspause in Österreich bezahlt?

Die Mittagspause zählt nicht zur Arbeitszeit und wird demnach nicht bezahlt. Außer es wurden andere Vereinbarungen wie etwa über den Arbeitsvertrag getroffen. Ausnahmen gelten für Pausen, die vom Arbeitsinspektorat angeordnet wurden. Aber auch notwendige Mittagspausen für etwa Schwangere und Stillende müssen bezahlt werden.

Bei der Bildschirmarbeit ist die Regelung ebenfalls anders:

Wer mehr als 2 Stunden ununterbrochen Bildschirmarbeit oder mehr als 3 Stunden mit Unterbrechungen absolviert, hat Anspruch auf eine bezahlte Mittagspause oder zumindest einen Tätigkeitswechsel.

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Ab wie viel Stunden muss man eine Mittagspause machen?

Nach 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause gemacht werden, unabhängig ob es sich um eine Mittagspause handelt oder die Pause zu einer anderen Tageszeit gemacht wird. Diese Pause muss dann mindestens 30 Minuten lang sein, kann aber auch länger sein.

Während der Mittagspause dürfen die Mitarbeitenden nicht mit beruflichen Aufgaben beschäftigt werden. Die Firma bzw. das Betriebsgelände darf verlassen werden. Die gleiche zeitliche Regelung gilt auch für das Homeoffice.

Darüber hinaus können die 30 Minuten frei eingeteilt werden: am Stück, 2 x je 15 Minuten oder 3 x je 10 Minuten. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung können individuelle Bestimmungen getroffen werden – längere und / oder häufiger Pause.

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Wie kann man die Mittagspause gesund gestalten?

Viele nutzen die Mittagspause nicht optimal aus. Sie essen hektisch am Arbeitsplatz eine Kleinigkeit und verlassen oft nicht einmal das Büro oder den Arbeitsort. Dabei hilft eine gut genutzte Mittagspause dabei, sich für den verbleibenden Arbeitstag zu stärken.

In der Mittagspause gesund essen

Gesundes Essen in der Mittagspause ist das A&O. Leichte Gerichte sollten im Mittelpunkt stehen. Gute Lebensmittel für eine gesunde Mittagspause sind die Folgenden:

  • Viel Gemüse
  • Hochwertige Proteine (z. B. Hülsenfrüchte, Eier, Nüsse, Milchprodukte, Geflügel)
  • Hochwertige Kohlenhydrate (Vollkornprodukte, Nudeln in kleinen Mengen, Kartoffeln, etc.)
  • Gesunde Fette (z. B. Avocado, etc.)

Lebensmittel, auf die man in der Mittagspause verzichten sollte:

  • Zucker (z. B. Schokolade, fertige Dressings oder Soßen, etc.)
  • Fettige Lebensmittel bzw. Mahlzeiten (z. B. Pommes, Kuchen, etc.)
  • Übermäßig Weizenmehl

Verzichten Sie auf Snacks mit viel Zucker, die nur für kurze Zeit Energie bringen wie Schokoriegel oder Energiebars. Achten Sie auch auf eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme und gesunde Getränke wie Tee oder Wasser.

Bewegung in der Mittagspause

Ein Spaziergang oder eventuell sogar Yoga o. Ä. am Arbeitsplatz sorgen für eine bewegte Mittagspause. Ausreichend Bewegung sorgt für eine abwechslungsreiche Verschnaufpause und schafft neue Kapazitäten. Dies steigert Konzentration und die Mitarbeitermotivation. Es kann auch dabei helfen, Muskelverspannungen und Probleme im Bewegungsapparat zu reduzieren.

Tipp: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können auch während der Arbeit regelmäßig kurz vom Arbeitsplatz wegtreten und sich bewusst bewegen – ein kurzes Strecken oder einfach etwas Auf- und Ablaufen vor dem Schreibtisch, können hier frische Energie bringen.

Aktivierungsübungen nach der Mittagspause

Es gibt diverse Aktivierungsübungen, die entweder mit Kolleg*innen oder alleine durchgeführt werden können. Diese dienen etwa dazu, den Bewegungsapparat und den Nacken zu mobilisieren, bevor man wieder Arbeitstätigkeiten aufnimmt.

Unternehmen können im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge im Betrieb Kurse oder Workshops anbieten, in denen passende Übungen erlernt werden.

Wie kann man eine gesunde Mittagspause mit givve® Lunch unterstützen?

givve® Lunch ist eine App für den Essenszuschuss. Es handelt sich um eine digitale Essensmarke. Mitarbeiter*innen können sich ihr Essen für die Mittagspause selbst aussuchen. Dabei ist es egal, ob im Restaurant, Supermarkt oder Imbiss eingekauft wird – über das digitale System lassen sich die Belege einfach einscannen und direkt an die Betriebsverwaltung übertragen.

Auch Mitarbeiter*innen im Homeoffice können von dieser App profitieren und den Essenszuschuss nutzen.

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Erholsame & gesunde Mittagspausen mit givve®

Die Mittagspause sollte erholsam sein, damit Mitarbeiter danach effizient und produktiv weiterarbeiten können. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Angestellten dabei aktiv unterstützen.

Mit givve® Lunch bieten sein einen erstklassigen Benefit, der Vorteile für Sie und Ihre Angestellten bringt. Denn die App ist einfach zu bedienen und erlaubt die Umsetzung eines steueroptimierten Benefits. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und stellen Sie sicher, dass sich jeder gesund ernähren kann.

givve® ist Ihr kompetenter Partner in Sachen Corporate Benefits – wir freuen uns auf Ihre Anfrage zu givve® Lunch!

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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