50 Euro Sachbezug

Sie sind auf der Suche nach einem optimalen Weg, um Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung zu zeigen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Steuervergünstigungen optimal nutzen können.

Aktualisiert: November 2024

Autor: Adrian von Nostitz
CMO & CSO

Verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise. Strategische Mitarbeiterführung ist ihm besonders wichtig. Mit einem ausgeprägten Gespür für Trends und neue Geschäftsfelder hat er z.B. gemeinsam mit einem Beraterteam den Bereich öffentlicher Sektor bei givve® aufgebaut.

Mitarbeiterwertschätzung mit dem steuerfreien 50 Euro Sachbezug

Der Sachbezugswert wurde Anfang 2022 von 44 Euro auf 50 Euro erhöht und auch darüber hinaus gab es einige Änderungen, die für den Sachbezug 2022 zu beachten sind.

Um Mitarbeitern Ihre Wertschätzung zu zeigen bietet sich der Sachbezug als komplett steuer- und sozialversicherungsfreie Lösung an. Wenn Sie diesen Vorteil in Anspruch nehmen möchten, darf der monatliche Sachbezug die Grenze von 50 Euro nicht überschreiten, denn das ist die rechtlich definierte Freigrenze. Wird diese Freigrenze in einem Kalendermonat auch nur um einen Cent überschritten, gilt die volle Abgabenpflicht.

givve Card Einsatz Mitarbeiter

Somit haben Unternehmen also die Möglichkeit, Mitarbeitern ein Gehaltsextra von bis zu 600 Euro netto im Jahr unversteuert und sozialversicherungsfrei zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Option können Sie eine klassische Gehaltserhöhung sinnvoll ergänzen.

Welche Beispiele für den 50 Euro Sachbezug gibt es?

Wie also lässt sich der Sachbezug als Vorteil für Mitarbeiter und den Arbeitgeber nutzen? Die Mitarbeiter können vom Arbeitgeber diverse Gehaltsextras erhalten, die nicht als zusätzlicher Lohn gezahlt werden, sondern als Ware oder Dienstleistung zur Verfügung stehen.

Seit 2020 fallen Gutscheine und Geldkarten nur unter die Sachbezugsfreigrenze, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Dadurch soll der steuerliche Vorteil insbesondere im Rahmen von Gehaltsumwandlungen ausgeschlossen werden. Diese Zusätzlichkeit ist mit Wirkung ab 2020 gesetzlich definiert worden (§ 8 Abs. 4 EStG).

Beispiele für den 50 € Sachbezug sind:

Gutscheinkarten und Guthabenkarten
Gutscheinkarten, wie die givve® Card, bieten Flexibilität und können bei zahlreichen Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Sie sind ideal, um Mitarbeiter bei täglichen Ausgaben zu unterstützen und lassen sich einfach verwalten.

Tankgutscheine
Besonders für Pendler sind Tankgutscheine eine wertvolle Unterstützung zur Deckung der Fahrtkosten. Sie bieten eine klare Zweckbindung für Mobilität und bringen steuerliche Vorteile mit sich.

Einkaufsgutscheine
Einkaufsgutscheine ermöglichen den Bezug von Waren des täglichen Bedarfs und fördern die Zufriedenheit der Mitarbeiter durch eine flexible Sachzuwendung.

ÖPNV-Tickets
Zuschüsse oder Tickets für den öffentlichen Nahverkehr können als steuerfreier Sachbezug gewährt werden. Sie fördern nachhaltige Mobilität und werden steuerlich anerkannt, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.

Zuschüsse zum Fitnessstudio oder Sportvereinen
Zuschüsse zur Gesundheitsförderung unterstützen die Fitness und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Sie tragen zur langfristigen Gesundheit und Bindung der Mitarbeiter bei.

Sachbezugskarten als flexible Lösung

Im Idealfall wird ein Weg gewählt, der für beide Seiten einfach zu handhaben ist und möglichst viele Vorteile bringt. Gutscheinkarten binden die Ausgaben des Mitarbeiters an bestimmte Geschäfte oder Dienstleistungen. Das Gleiche gilt für gezielte Zuschüsse zu Verträgen. Besonders praktisch sind Angebote, die eine freie Verfügung über den Geldwert ermöglichen, hierbei kommen meist sogenannte Sachbezugskarten zum Einsatz.

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter mit 50 € steuerfreiem Sachbezug!

Wie ist die aktuelle Rechtslage zum 50 Euro Sachbezug nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG)?

Sie sind interessiert daran, den 50 Euro Sachbezug für Ihre Mitarbeiter zu nutzen, aber Sie sind sich nicht sicher, wie die Rechtslage ist? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie in der Übersicht. So nutzen Sie den steuerfreien 50€ Sachbezug rechtskonform:

  1. Der Sachbezug ab 2022 wurde von 44 Euro auf 50 Euro angehoben.
  2. Es ist wichtig, die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht zu überschreiten, da ansonsten auf dem gesamten Betrag die Steuerlast entfällt.
  3. Es ist nicht möglich, das Geld bar auszuzahlen. Rechtskonforme Lösungen sind unter anderem Gutscheine und Gutscheinkarten, wie die givve® Card.
  4. Der Sachbezug von 50 Euro ist zusätzlich zum normalen Gehalt zu gewährleisten. Es darf keinen besonderen oder persönlichen Anlass geben.
  5. Als Sachbezug gelten gemäß der gesetzlichen Regelung nur Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.
User User symbol

Für alle Mitarbeiter

Der 50 Euro Sachbezug darf allen Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt werden. Unabhängig von der Art der Anstellung: Vollzeit, Teilzeit, Kurzarbeit, Homeoffice, Minijob, 538 Euro Kräfte.

Spare Spare symbol

Ansparen erlaubt

Es ist möglich, den Sachbezug über mehrere Monate anzusparen, um einen höheren Betrag für eine größere Anschaffung zu nutzen. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wird.

Application area Application area symbol

Beschränkte Akzeptanz

Die gewährten Sachbezüge müssen bestimmten Kriterien entsprechen, um steuerfrei zu bleiben. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) sind folgende Varianten zulässig:

§ 2 Absatz 1 Nummer 10 a)
Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern oder für eine begrenzte Auswahl von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können.

§ 2 Absatz 1 Nummer 10 b)
Gutscheine und Geldkarten, die nur für den Erwerb einer sehr begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen genutzt werden können.

§ 2 Absatz 1 Nummer 10 c)
Instrumente, die für steuerliche Zwecke oder für bestimmte soziale oder steuerliche Vorteile verwendet werden, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben.

Welche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gelten für den 50€ Sachbezug?

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle gewährten 50-Euro-Sachbezüge vollständig in der Lohnabrechnung zu erfassen, auch wenn der Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Die Aufzeichnungen dienen der Nachweisführung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Freigrenzen. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

  • Einzelbezeichnung des Sachbezugs: Art des gewährten Vorteils eindeutig angeben.
  • Sachbezugswert: Genaue Erfassung des Sachbezugsbetrags.
  • Abgabetag: Datum der Bereitstellung dokumentieren.

Diese Dokumentationspflichten erhöhen die Transparenz und sind für Prüfungen durch die Finanzbehörden von Bedeutung.

Warum sollte man als Arbeitgeber den 50 Euro Sachbezug nutzen?

Die Nutzung des 50-Euro-Sachbezugs bietet Arbeitgebern mehrere Vorteile:

  • Steuerliche Vorteile: Die Gewährung von Sachbezügen bis zu 50 Euro monatlich ist steuer- und sozialversicherungsfrei, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer finanziell attraktiv ist.
  • Mitarbeiterbindung und Motivation: Sachbezüge steigern die Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter und werden als zusätzliche Wertschätzung wahrgenommen.
  • Employer Branding: Die Bereitstellung solcher Benefits stärkt das Arbeitgeberimage und positioniert das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber.
  • Flexibilität und Vielfalt: Verschiedene Sachbezugsmöglichkeiten (z. B. Gutscheinkarten, Tankgutscheine, Fitnesszuschüsse) sprechen die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter an.
  • Positive Effekte: Sachbezüge tragen zu einer positiven Unternehmenskultur und gesteigerter Leistungsbereitschaft bei.

givve® Card für 50 Euro Sachbezüge

Die givve® Card ist eine Prepaid-Karte, die speziell als eine Sachbezugskarte eingesetzt werden kann. Sie ist nach den strengen Anforderungen nach § 8 Abs. 1 EStG optimiert und lässt sich sorglos in den Unternehmensalltag eingliedern. Sie bietet eine hochwertige Optik und Haptik. Die aufwendige Silberhochprägung ist bei unseren Kunden sehr beliebt. Auf Wunsch ist die Karte mit einem vollflächigen Design oder mit Ihrem Firmenlogo personalisierbar.

givve Card

Welche Vorteile hat die givve® Card für 50 Euro Sachbezüge?

Digital Digital symbol

Kein Aufwand

Die givve® Card ist einfach in der Handhabung und reduziert den administrativen Aufwand für Arbeitgeber.

Preserve Preserve symbol

Nachhaltigkeit

Die Lösung ist umweltfreundlich und unterstützt die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens.

Flexible Flexible symbol

Flexibel

Die givve® Card bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten und ist individuell anpassbar.

Learning curve Learning curve symbol

Klein- und Mittelstand fördern

Mit der givve® Card stärken Unternehmen den lokalen Handel und tragen zur Förderung der Wirtschaft bei.

50 Euro Sachbezug und weitere steuerfreie Vorteile mit givve® nutzen?

Verzichten Sie nicht darauf, die 50 Euro Freigrenze für Sachbezüge zu Ihrem Vorteil zu nutzen:

Der Sachbezug lässt sich für jeden Ihrer Mitarbeiter nutzen. Der Freibetrag ist die richtige Wahl, wenn Sie für sich und Ihr Unternehmen auf durchdachte Optimierungsstrategien setzen möchten.

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

Related articles

givve Card Einsatz Mitarbeiter
givve® Card

Steuerfreier Sachbezug - so funktioniert's

Alles wissenswerte zur Umsetzung von steuerfreien Sachbezügen. Rechtliche Grundlagen, Details zur Versteuerung, die beliebtesten Benefits…

Read more
givve Card Modul 50
givve® Card

Internetpauschale im Home Office

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter in der Heimarbeit. Arbeitgeber können die Internetkosten Ihrer Mitarbeiter bis zu 50€/Monat bezuschussen.

Read more
Employer-Branding-infothek
Corporate

Employer Branding - leicht gemacht

Was genau bedeutet das eigentlich und wie steigert man die Attraktivität einer Arbeitgebermarke bzw. eines Unternehmens?

Read more