Sachbezug im öffentlichen Dienst

Motivieren Sie Ihre Angestellten im öffentlichen Dienst und gewinnen Sie kompetente Mitarbeiter mit einem innovativen Mitarbeiter-Benefit als Anreiz.

Als kommunaler Arbeitgeber attraktiver werden?

Als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst können Sie mit der Sachbezugskarte Ihren Angestellten monatlich bis zu 50 € auf die givve® Card laden (siehe § 18 a TVöD-VKA). Die Sachbezugskarten sind individuell auf die von Ihnen gewünschte Region, z.B. Ihre Stadt, Ihre Gemeinde oder Ihren Landkreis, einstellbar. So fördern Sie zielgerichtet den Handel in Ihrer eigenen Region.

Lassen Sie uns gemeinsam dem Sterben von Einzelhändlern entgegenwirken!

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  • Standard Card full surface

    The card is fully printed in the givve® design.

  • Logo Card

    Integration of your logo in the top right area of ​​the card.

  • Full-surface design card

    Full-surface, individual design of your card.

Einige Referenzen

Ein Auszug unserer zufriedenen Kunden:

Landkreis Traunstein

"Durch die Nutzung von givve® können wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine einfache, steueroptimierte Weise finanziell unterstützen und fördern gleichzeitig die Wirtschaft in unserer Region. Für den Arbeitgeber ist das System einfach zu bedienen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bietet die Karte die notwendige Flexibilität." 

Müllheim - Markgräflerland

"Bei der Suche nach einer passenden Gutscheinkartenlösung für die Auszahlung von leistungsunabhängigen Benefits sind wir auf givve® aufmerksam geworden. Der freundliche und kompetente Service hat uns überzeugt."

 

Markus Mack | Fachbereichsleiter Personalwesen

 

Stadt Harburg (Schwaben)

"Mit dem givve® Partnerunternehmen Langer & Partner haben wir ein Benefit-Konzept erarbeitet, bei dem die Harburg-Card eine bedeutende Rolle spielt. Unsere Mitarbeiter sind sehr stolz darauf. Mit dieser Karte können unsere Mitarbeiter in der Region und darüber hinaus einkaufen, shoppen, essen, tanken und vieles mehr unternehmen. Die Karte kommt auch im Recruiting von Mitarbeitern super an."

 

Christoph Schmidt | Erster Bürgermeister der Stadt Harburg (Schwaben)

 

Landkreis Oder-Spree

Über 1.000 Mitarbeitende des Landkreises Oder-Spree freuten sich 2023 über die givve® Card für die monatliche Auszahlung des steuerfreien Sachbezugs nach §18 a TVöD-VKA.

Marktgemeinde Neunkirchen a. Brand

Die Marktgemeinde Neunkirchen am Brand gewährt ihren Mitarbeitenden bereits seit 2021 einen monatlichen finanziellen Benefit über die givve® Card.

Stadt Puchheim

Bei der Stadt Puchheim bekommen 150 Angestellte einen monatlichen finanziellen Benefit auf die givve® Card.

Machen Sie es wie Müllheim

Die Stadtverwaltung Müllheim in Baden-Württemberg motiviert seit 2021 ihre über 300 Mitarbeiter mit einem monatlichen Sachbezug von bis zu 50 € auf die givve® Card. Die Karte der Stadt Müllheim erstrahlt im Logocard-Design und kann bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen im gesamten Postleitzahlengebiet der Stadt Müllheim sowie allen direkt angrenzenden Postleitzahlengebieten eingesetzt werden.

Dadurch kann die Stadt ihre heimische Wirtschaft unterstützen und sich gleichzeitig als attraktiven Arbeitgeber platzieren. 

 

"Der freundliche und kompetente Service hat uns überzeugt.”

“Bei der Suche nach einer passenden Gutscheinkartenlösung für die Auszahlung von leistungsunabhängigen Benefits sind wir auf givve® aufmerksam geworden. Der freundliche und kompetente Service hat uns überzeugt.” 

Markus Mack | Fachbereichsleiter Personalwesen der Stadtverwaltung Müllheim

 

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Vervielfachen Sie den Effekt!

Schaffen Sie mit givve® eine ortseigene Sachbezugskarte für alle Unternehmen in Ihrer Region und betreiben Sie innovatives Stadtmarketing, um den Einzelhandel vor Ort zu stärken und Ihre Stadt attraktiver zu machen.

Bitte beachten:

Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.