Mit der "Empfehlung an den Chef“ können Arbeitnehmer givve® Lunch Ihrem Arbeitgeber weiterempfehlen.
Der Empfehlende Arbeitnehmer
Der empfehlende Arbeitnehmer ist eine Privatperson und empfiehlt givve® Lunch an ein Unternehmen.
Empfehlung
Durch die Werbung eines Neukunden über das obenstehende „Empfehlungsformular“ nehmen Sie an dem Programm „Empfehlung an den Chef“ teil. Durch das Absenden dieses Formulars werden die Daten des potenziellen Neukunden an die PL Gutscheinsysteme GmbH (givve®) übermittelt. Daraufhin wir givve® den potentiellen Neukunden z.B. per E-Mail, Telefon o.ä. kontaktieren. Die empfehlende Privatperson darf das Formular nur abschicken, wenn sichergestellt ist, dass der Empfänger einwilligt. Dazu muss der Empfehlende folgendes sicherstellen:
- Der Empfänger der Empfehlung willigt ein, dass er aus der Empfehlung resultierende E-Mails, Anrufe o.ä. erhält.
- Der Empfänger ist damit einverstanden, dass die PL Gutscheinsysteme GmbH (givve®) seine personenbezogenen Daten speichert.
Wenn dies nicht sichergestellt wird, ist der Empfehlende verantwortlich für Ansprüche Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Kontaktaufnahme (per E-Mail, Telefon o.ä.) geltend machen. Zusätzlich wird der Empfehlende die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte in diesem Zusammenhang entstehen.