FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu allen givve® Produkten.

Sie besitzen eine givve® Bezahlkarte für Asylbewerber? Informationen finden Sie auf dieser Seite. Behördenkunden/Administratoren der Bezahlkarte erhalten zusätzlich zu unseren FAQs Unterstützung durch unseren Chatbot

Allgemeines

Abbuchung Restguthaben

Warum wird Restguthaben von einer abgelaufenen givve® Card abgebucht?

Wenn eine givve® Card abläuft (siehe auf die Karte gedrucktes Ablaufdatum “good thru”), kann der Arbeitgeber eine Folgekarte bestellen und das noch bestehende Guthaben auf die neue Karte übertragen.

Wird das bestehende Restguthaben nicht auf eine neue Karte übertragen, berechnet givve® ab dem 3. Monat nach Ablauf der Karte ein monatliches Entgelt in Höhe von 3 Euro. Dieses wird von dem vorhandenen Guthaben der abgelaufenen Karte abgebucht. Das Entgelt wird einer abgelaufenen Karte so lange berechnet, bis auf dieser Karte kein Guthaben mehr vorhanden ist. Darüber hinaus fallen keine Gebühren an. Dies erfolgt auf der Grundlage von Abschnitt I § 5 Nr. 5 der AGB.

Um eine neue Karte zu erhalten, lesen Sie auch: Ich brauche eine neue givve® Card. Was ist zu tun?

Bezahlkarte Asylbewerber / Payment Card for Applicants for Asylum / Carte de paiement pour demandeurs d'asile / بطاقة الدفع الخاصة بطالبي اللجوء / Card-ul de plată pentru solicitanții de azil / Платежная карта соискателя статуса беженца / Mülteci adayı ödeme kartı / ለጥገኝነት ጠያቂዎች የክፍያ ካርድ / Платіжна карта шукача притулку / Carta de pago para solicitantes de asilo / Platna kartica tražitelja azila / Karta peredayînê ya ji bo penaberan / საგადახდო ბარათი თავშესაფრის მაძიებელთათვის / Kaarka lacag bixinta ee magangalyo-doonka / Платежна картичка за баратели на азил / Karta e pagesës për azilkërkuesit / کارت پرداخت برای پناهجویان0د پناه غوښتونکو لپاره د تادیې کارت / کارت پرداخت برای پناهجویان / Platna kartica za tražioce azila / کارتی پارەدان بۆ پەناخوازان