Bezahlkarte für Geflüchtete

Das Einführen einer Geldkarte für Leistungsempfänger im öffentlichen Sektor erfordert in der Regel eine Ausschreibung.

Wir bieten Ihnen als Orientierungshilfe ein Whitepaper zum Thema Ausschreibungen. Laden Sie es herunter oder kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Austausch zur Bezahlkarte für Geflüchtete.

Unsere Berater freuen sich auf Sie!

Ihre Orientierungshilfe für Ausschreibungen

Nutzen Sie unser Whitepaper als Orientierungshilfe für Ihre Ausschreibung im öffentlichen Sektor, mit der Sie ca. 90% des Aufwandes bei der Vorbereitung der Vergabe einsparen. Wir führen Sie durch die Phasen einer Ausschreibung, von der Vergabevorbereitung, über die Bewerbungs- und Angebotsphase bis hin zum Prüfungsverfahren und der Vergabeentscheidung. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, auf was in den einzelnen Phasen besonders zu achten ist, damit Sie Zeit und Ressourcen sparen bei Ihrer Ausschreibung.

Die givve® Card als ideales Zahlungsmittel für Geflüchtete

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Einheitliche Lösung

Die Bezahlkarte von givve® bietet eine einheitliche Lösung, welche bundesweit angeboten werden kann. Mit diesem bereits ausgereiften Produkt kann ein einheitlicher Mindeststandard für ganz Deutschland gesetzt werden.

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Zeitersparnis

Intuitive Verwaltung: Einfache Kartenbestellungen und Beladungen über das 24/7 erreichbare Online-Portal. Barabhebungen werden ab März 2024 gebührenfrei bei deutschlandweit 38.000 Einzelhändlern an der Kasse möglich sein.

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Karten-Einstellung

Die givve® Card kann an allen Mastercard Akzeptanzstellen in ganz Deutschland oder einer gewählten Region eingesetzt werden, so wird der Leistungsempfänger nicht in der Nutzung eingeschränkt. Ein Ausschluss einzelner Branchen oder Händler ist bei Bedarf möglich.

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Erhalten Sie unser kostenloses Whitepaper zum Thema Ausschreibungen oder lassen Sie sich unverbindlich zu den Details der Bezahlkarte beraten.

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*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

 

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